Achtung Brillenträger

05.05.2015
Brille

Foto: Lassedesignen, fotolia.com

Bei einer Sehschwäche – korrigiert durch eine Brille oder durch Kontaktlinsen – erfolgt meist in den Führerscheinunterlagen ein diesbezüglicher Eintrag, dass eine die Sehschwäche ausgleichende Brille oder Ähnliches getragen werden muss.

Es handelt sich dabei um eine gesetzliche Auflage, gegen die nicht verstoßen werden darf, da dies bis zu einem Verfahren wegen Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis führen könnte.

Die Auswirkungen auf den Versicherungsschutz sind bei der KFZ-Versicherung sowohl im Haftpflicht- als auch im Kaskobereich für den Fahrer sehr erheblich – schlimmstenfalls bis zu einer Verweigerung des Versicherungsschutzes.

Führen Sie daher immer eine Ersatzbrille mit. Auch wenn man selbst nicht fährt, ist dieser Rat zu befolgen, denn es kann immer wieder eine nicht vorhergesehene Situation eintreten, dass man doch selbst hinters Steuer muss.

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