Achtung: Deckungslücken bei Leasingfahrzeugen!

28.07.2008
Deckungslücken bei Leasingfahrzeugen

Foto: ExQuisine, fotolia.com

Wenn man sein Auto nicht kauft, sondern über Leasing das Auto monatlich abbezahlt, sollte dies auch in der Kraftfahrzeugversicherung bedacht werden. Meist sind geleaste Autos Neuwagen und werden nach Vorgabe des Leasinggebers Vollkasko versichert. Wird jedoch das Fahrzeug gestohlen oder liegt nach einem Unfall ein Totalschaden vor, ersetzt die Vollkaskoversicherung lediglich den Wiederbeschaffungswert.

Dieser Wiederbeschaffungswert unterscheidet sich zu dem Betrag, den die Leasinggesellschaft als Ablösewert für das Leasingfahrzeug ansetzt.

Da der Wertverlust bei Neufahrzeugen schon gleich zu Beginn hoch ist, kann dabei ein beträchtlicher Differenzbetrag zusammenkommen.

Die GAP-Deckung (GAP ist Englisch und heißt auf Deutsch „Lücke“) ist eine für Leasingfahrzeuge entwickelte Versicherungsleistung, die gegen einen geringen Betrag in die Vollkaskoversicherung eingeschlossen werden kann. Sie schließt die oben beschriebene Deckungslücke.

Bitte sprechen Sie uns an, wenn wir Ihre Kraftfahrzeugversicherungen auf Deckungslücken untersuchen sollen.

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