Ausfall der Photovoltaikanlage

06.10.2014
Photovoltaikanlage

Foto: Michel Angelo, fotolia.com

Im Zuge des Klimawandels sowie weiter steigender Energiekosten gewinnen Photovoltaikanlagen immer mehr an Bedeutung. Längst sind entsprechende Anlagen auf Dächern ein normaler Anblick geworden. Allerdings sind solche Anlagen trotz Öffentlicher Förderung immer noch vergleichsweise teuer mit einem entsprechend großen Schadenpotenzial. Dies insbesondere dann, wenn die Anlage ausfällt und in der Folge keinen Strom produziert. Der dadurch bedingte Ertragsausfall kann üblicherweise über spezielle Versicherungen durch eine Klausel mitversichert werden. Diese Entschädigungsleistung ist jedoch meist auf einen Zeitraum von drei oder sechs Monate begrenzt. Für die Mehrzahl der Ausfälle reicht dieser Zeitraum aus, da die Anlage kurzfristig repariert werden kann und somit wieder Strom liefert.

Problematischer wird es jedoch, wenn die Ursache ein Gebäudeschaden ist. Denken Sie an einen Feuer- oder Sturm-/Hagelschaden, wo der Wiederaufbau viele Monate in Anspruch nehmen kann. In dieser Zeit kann die meist finanzierte PV-Anlage nicht anderweitig betrieben werden und der Ausfall samt den weiterlaufenden Finanzierungskosten ist dann weitaus schmerzhafter.

Wir empfehlen unseren Kunden deshalb, gegen einen Zuschlag von 10 bis 15% auf die Jahresprämie eine Verlängerung der Haftzeit auf 12 Monate zu beantragen und dieses finanzielle Risiko abzusichern.

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