Berufsgenossenschaft und/oder Unfallversicherung
16.02.2011
Derzeit häufen sich die Anfragen, inwieweit eine freiwillige Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft (BG) sinnvoll ist. Gibt es kostengünstigere Alternativen am privaten Versicherungsmarkt?
Vorab kann festgestellt werden, dass die Leistungen aus einer BG nicht mit den Produkten der Unfallversicherung vergleichbar sind.
Die private Unfallversicherung leistet im Allgemeinen unabhängig davon, ob der Unfall in der Freizeit oder als Folge einer beruflichen Tätigkeit eingetreten ist. Es gelten die Schlagworte „weltweiter Versicherungsschutz“ und „Rund-um-die-Uhr“. Um einen Leistungsanspruch auszulösen, muss der so genannte Unfallbegriff (ein unfreiwillig von außen auf den versicherten Körper einwirkendes Ereignis) erfüllt sein und eine dauerhafte Gesundheitsschädigung eintreten. In diesen Fällen erhält der Versicherte in der Regel eine einmalige Kapitalzahlung aus einer Versicherungssumme, welche sich am Grad der Invalidität und der so genannten Gliedertaxe bemisst. Nebenleistungen wie Krankenhaustagegeld oder Genesungsgeld treten in den Hintergrund.
Die Leistungen einer Berufsgenossenschaft sind dagegen abhängig vom beruflich bedingten Schadenereignis. Insoweit entfällt ein Anspruch bei privat ausgelösten Unfällen. Der Leistungsumfang geht allerdings dort über eine private Unfallversicherung hinaus, wo auch beruflich bedingte Krankheiten ursächlich sind. Neben den Sachleistungen wie ambulante und stationäre Behandlung, Medikamente und Verbandsmittel oder Pflegeleistungen, sind auch Geldleistungen vorgesehen. Hierunter fallen bspw. Verletztengeld, Übergangsgeld, Kosten einer Haushaltshilfe bis hin zu Wiedereingliederungsmaßnahmen am Arbeitsplatz.
Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass beide Versicherungsformen eine Berechtigung haben und man einer Empfehlung „Unfallversicherung anstelle einer Berufsgenossenschaft“ nur dann folgen sollte, wenn die Unterschiede in den Leistungsspektren bekannt sind. Eine kostengünstige Alternative kann sich immer dann ergeben, wenn der Tarif der privaten Unfallversicherung neben der notwendigen Kapitalleistung auch eine lebenslange Rente nach einem Unfall vorsieht.
Letztendlich lohnt ein Vergleich des Beitragsaufwands zwischen einer freiwilligen BG-Mitgliedschaft und einer vernünftigen Unfallversicherung zur Entscheidungsfindung.