Brauerei-Spezial

Betriebsstillstand nach Einbruch

12.10.2009
Brauerei

Foto: Yordan Rusev, fotolia.com

Häufige Ursachen für Betriebsstillstände sind Sachschäden, die zur Beschädigung oder Zerstörung des Betriebes und der Anlagen einen finanziellen Ausfall nach sich ziehen. Brände oder Stürme sind die bekannten Gefahren als Anlass für solche Schäden. Vor allem im Brauereigewerbe sind neben Maschinen und Anlagen auch Waren, Vorräte und sogenannte halbfertige Erzeugnisse das wichtigste Kapital. Wir denken hier an die Bereiche der Gär- und Lagertanks.

Beispiel:

Ein Einbrecher verschafft sich Zugang zum Gebäude der Füllerei über ein verschlossenes Fenster an der zum Straßenverkehr abgewandten Seite. Auf der Suche nach Bargeld überwindet er unproblematisch Innentüren Richtung Verwaltung bzw. Braumeisterbüro. Zu seinem Leidwesen findet der Dieb keine Bargeldbestände – der Tresor im Zimmer der Buchhaltung der Brauerei ist nicht zu überwinden. Gefrustet vom Misserfolg begibt er sich zu den Lagertanks und öffnet einige davon, sodass sich das Bier in Strömen in die Abwasserkanäle ergießen kann.

Aufgrund von neuerlich notwendigen Gär- und Lagerzeiten ist ein Umsatzausfall von mind. vier Wochen vorhersehbar. Zusätzlich werden Wochen vergehen, bis möglicherweise verloren gegangene Kunden wieder gewonnen und neu beliefert sind. Dem gegenüber stehen fortlaufende Kosten für Personal, Heizung, Strom sowie der entgangene Gewinn. Darüber hinaus fallen Mehrkosten durch Überstunden, zusätzlichen Rohstoffeinkauf und für ergänzenden Energiebedarf an.

Lösung:

Neben der klassischen Betriebsunterbrechungsversicherung für die finanziellen Folgen nach einem Feuerschaden, kann diese Police um die Gefahr Einbruch/Diebstahl erweitert werden. Der hierfür erforderliche Mehrbeitrag ist verschwindend gering. Obwohl in obigem Beispiel nichts gestohlen wurde, bringt der mitversicherte Tatbestand des Vandalismus nach einem Einbruch den hier notwendigen Versicherungsschutz.

Da ein Brauereibetrieb naturgemäß bis zum fertigen Produkt eine lange Vorlaufzeit überbrücken muss, ist die maximal mögliche Ausfallzeit mit dem oben dargestellten Ausfallschaden zu kalkulieren.

Als Versicherungsstelle des Bayerischen Brauerbundes können wir für dessen Mitgliedsbetriebe zusätzlich Sonderkonditionen gewähren, welche sich im berühmten Kleingedruckten in Form von Klauseln wiederspiegeln.

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