Bier zurück in die Brauerei

21.04.2008
Bier

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Bier von „sonderbarer Konsistenz“, das keinerlei Schaum im Glas bildet, hat bei der F.-Brauerei in R. zu einer groß angelegten Rückruf-Aktion geführt. Getränkehändler und Gaststättenbetreiber wurden schriftlich gebeten, bestimmte Bier-Chargen zurück gehen zu lassen und von den Kunden beanstandetes Bier umzutauschen.

Anfang letzten Monats wurde es amtlich, als sich eine Verbraucherin an das Gesundheitsamt wandte. Von dort wurde umgehend die Kreisverwaltung verständigt, deren Lebensmittelbeamte schon am nächsten Tag zur Betriebsprüfung erschienen – und fündig wurden. In der Auslieferung befand sich Lagerware, das die Kontrolleure betont sachlich als „verändertes Bier“ protokollierten.

Über die Beamten der Kreisverwaltung wurde eine Rückruf-Aktion und die Einschaltung von Experten der Brautechnischen Prüf- und Versuchsanstalt Weihenstephan vereinbart. Daraufhin wurde als Ursache für die Veränderung im Bier der F.-Brauerei mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Fehler bei der Filtration nachgewiesen. Möglicherweise lag bei diesem Schritt kurz vor der Abfüllung die Temperatur zu hoch und dadurch konnte es zum Ausfällen von Eiweißstoffen kommen. Es zeigten sich Trübungen oder Flockungen und das Bier alterte vorzeitig.

Obwohl das zähflüssige Bier nachweislich absolut nicht gesundheitsgefährdend und biologisch einwandfrei war, leidet die F.-Brauerei aus R. durch den Zwischenfall bis heute unter einem erheblichen Absatzverlust. „Das verloren gegangene Vertrauen unserer regionalen Verbraucher kann nur sehr schwer und mit viel zusätzlichem Werbeaufwand zurück gewonnen werden!“ – so der Geschäftsführer der F.-Brauerei.

Wie packen wir dieses Beispiel in eine Versicherung?

Es stellte sich bis jetzt immer wieder die Problematik, dass die am Markt erhältlichen Versicherungsbedingungen zu Produktrückruf und Betriebsschließung (infolge Infektionsgefahr) unterschiedliche Anspruchsgrundlagen ausweisen. Der durch den Rückruf von „Gammelbier“ verbundene Umsatzausfall war bislang nicht versicherbar.

Die IHG als neutraler Versicherungsmakler hat für ihre Brauerei-Kunden durch Verhandlungen mit Versicherern eine Lösung erarbeitet, welche sowohl die Kosten eines Rückrufes übernimmt, als auch die finanziellen Einbußen durch die Betriebsschließung aufgrund des Rückrufes abdeckt.

Für weitere Informationen richten Sie Ihre Anfragen bitte an info@ihg-online.de. Oder rufen Sie einfach an: 089 / 66 63 61-0 Ihr Ansprechpartner ist Johannes Albrecht.

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