Dachwartung ist Pflichtprogramm
04.07.2011
Um eine Mobilitätsgarantie für sein Auto zu erhalten, ist eine regelmäßige Wartung über eine Fachwerkstatt zwingend vorgeschrieben. Dagegen gehen viele Hausbesitzer und auch Hausverwaltungen mit ihren Gebäuden sehr sorglos um. Einmal eingedeckt soll das Dach über Generationen hinweg seine Schutzfunktion erfüllen.
Bereits in einem Urteil aus dem Jahre 1993 hat der Bundesgerichtshof (ZR 176/92) verbindlich festgelegt, dass Hausbesitzer und Hausverwaltungen eine wiederkehrende Überprüfung des Dachzustandes vorzunehmen haben. Daher waren Klagen von Hausbesitzern gegenüber ihren Gebäudeversicherern erfolglos, die z.B. nach Unwettern den vollen Ersatz ihres beschädigten – und nie gewarteten – Daches beanspruchen wollten.
Es ist für uns nicht neu, dass Versicherer immer wieder versuchen, die Leistungen im Schadenfall zu kürzen oder gar zu verweigern. So fordern die Assekuranzen im Hinblick auf das vorgenannte Urteil zunehmend von ihren Versicherungsnehmern vor der Schadenregulierung den Nachweis der regelmäßigen Dachwartung durch Fachbetriebe.
Natürlich ist nicht von der Hand zu weisen, dass solche Wartungen Schadenfälle in ihrem Ausmaß eingrenzen. Schließlich können bereits kleine Schäden an der Dacheindeckung oder weiteren Komponenten des Daches bei einem Unwetter zum Auslöser von kapitalen Dachschäden werden. Bereits wenige Elemente der Eindeckung, die sich z.B. im Winter durch abrutschenden Schnee verschoben haben, können zum „Angriffspunkt“ für den Wind bei einem heftigen Sturm werden.
Wir empfehlen die regelmäßige Überprüfung der Dachhaut durch einen Innungsfachbetrieb.