Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)

25.01.2008
Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)

Foto: Jens Klingebiel, fotolia.com

Ab dem 01. März 2008 startet die elektronische Versicherungsbestätigung. Anlass für die Einführung ist die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), die im März 2007 in Kraft getreten ist. Die neue Verordnung verpflichtet die Versicherer, den Daten- und Informationsaustausch mit dem Kraftfahrtbundesamt und den regionalen Zulassungsbehörden vollständig elektronisch abzuwickeln.

In der ersten Stufe wird die Versicherungsbestätigung (VB) zum Abruf eingeführt. Die VB zum Abruf kommt zum Tragen, wenn der Halter persönlich bei der Zulassungsstelle erscheinen muss, also z.B. bei einer Neuzulassung.

Nachfolgend erhalten Sie eine Einführung in das elektronische Verfahren:

Wie funktioniert das neue Verfahren?

Der Kunde erhält keine Papier-Versicherungsbestätigungskarte mehr sondern eine siebenstellige Versicherungsbestätigungsnummer (VB-Nummer). Die Ausstellung von Blanko-Versicherungsbestätigungen wie in der Vergangenheit wird es nicht mehr geben, da an die Ausstellung der VB-Nummer die Übermittlung von Mindestdaten, wie z.B. Name des Versicherungsnehmers, Fahrzeugart und Kennzeichenart, geknüpft ist.

Über die VB-Nummer können die Mitarbeiter der Zulassungsbehörde die Versicherungsdaten direkt einsehen, statt sie wie bislang aufnehmen zu müssen.

Ab wann wird die alte Versicherungsbestätigung, die so genannte Doppelkarte aus Papier, ungültig?

Da die Zulassungsbehörden nicht verpflichtet sind, wird es auch ab dem 01. März 2008 noch Behörden geben, die nicht die elektronischen Versicherungsbestätigungen abrufen können. Die Versicherer müssen daher in einer Übergangsphase bis voraussichtlich Ende 2008 die VB-Nummern in die Versicherungsbestätigungskarte eindrucken. Auf diese Weise wird die Papierform alternativ verwendbar: Akzeptiert die Zulassungsbehörde die eVB, dient die Papierform nur als „Merkzettel“ für die VB-Nummer. Arbeitet die Zulassungsstelle noch traditionell, wird das Fahrzeug mit Hilfe der Papierform zugelassen.

Wichtiger Hinweis:

Die heutigen Versicherungsbestätigungskarten verlieren Ende Februar 2008 ihre Gültigkeit! Ab dem 01.03.2008 gibt es dann ein neues vom Gesetzgeber vorgeschriebenes Muster.

Gültigkeitsdauer der VB-Nummer?

Die ausgestellten eVB sind nur einen begrenzten Zeitpunkt (z.B. 6 Monate bei schwarzen Kennzeichen) gültig. Das „Verfallsdatum“ ist auf dem Ausdruck für den Kunden ersichtlich.

Sonderfall Dauer-VB

Für Großkunden / Flotten besteht in Einzelfällen die Möglichkeit eine so genannte Dauer-VB einzustellen, die für den Zeitraum ihrer Gültigkeit für unbegrenzt viele Zulassungsvorgänge verfügbar ist.

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