Elementarschäden: Überschwemmung

03.07.2012
Elementarschäden: Überschwemmung

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In Zusammenhang mit dem Klimawandel wird das Überschwemmungsrisiko in Zukunft auch in Deutschland ansteigen. Das betrifft sowohl die regelmäßigen Überschwemmungen infolge von Schneeschmelze als auch die unregelmäßigen Überschwemmungen infolge von Starkregen während der warmen Jahreszeit. Die meisten Klimamodelle prognostizieren für Mitteleuropa jedenfalls eine deutliche Zunahme der Jahresniederschläge. Als Folge wird tendenziell auch die Anzahl der Gebäude zunehmen, für die kein Versicherungsschutz mehr geboten werden kann.

Als Überschwemmung (landläufig „Hochwasser“ genannt) wird bezeichnet, wenn sich der Wasserstand deutlich über dem Normalpegel befindet und so stehende oder fließende Gewässer über die Ufer treten. Unterschieden wird zwischen regelmäßigen Überschwemmungen wie z.B. Gezeiten und Frühjahrshochwasser und unregelmäßigen bzw. einmaligen Überschwemmungen wie z.B. die Hochwasser an der Oder 1997 sowie an der Elbe 2002.

Besitzer einer Immobilie in durch Hochwasser gefährdeten Gebieten können das Überschwemmungsrisiko zwar nicht grundsätzlich ausschließen, die Höhe des Schadens aber beeinflussen. So kann die Wahl geeigneter Baustoffe der Immobilie die ggf. eintretende Schadenhöhe deutlich mindern. Auch hinsichtlich der Nutzung eines Gebäudes gibt es einige Regeln zur Schadenminderung:

  • Eine hochwertige Nutzung sollte nur in oberen Etagen vorgesehen werden.
  • Vermeidung fester und teurer Einbauten wie z.B. Einbauküchen in den unteren Etagen.
  • In den unteren Etagen sollten primär transportable Kleinmöbel zum Einsatz kommen.
  • Elektrische Anlagen sollten in den oberen Etagen installiert sein. Die Installationen in den unteren Etagen sollten davon trennbar installiert werden.
  • Die Wasserdichtigkeit einer Ölheizanlage ist sicherzustellen. Die Gefahr des Aufschwimmens des Öltanks ist auszuschließen.

Aus Sicht der Versicherer sind i.d.R. unregelmäßige und nicht vorhersehbare Überschwemmungen relevant, die den Versicherungsort, d.h. die versicherte Immobilie betreffen und diesen ganz oder teilweise überfluten. Schäden durch Überschwemmungen können zwar grundsätzlich über eine zusätzliche Elementarschadenversicherung abgesichert werden, doch gilt es auch hier das Kleingedruckte zu prüfen und ggf. anzupassen. Oftmals muss ein sog. Starkregen oder ein Rückstau aus dem Abwasserkanalsystem separat mit eingeschlossen werden.

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