Endlich Klarheit zur Privaten Krankenversicherung

28.07.2008
Private Krankenversicherung

Foto: Birgit Reitz-Hofmann, fotolia.com

Privat Krankenversicherte können Anfang kommenden Jahres ihren Versicherer wechseln und dabei ihre Alterungsrückstellungen mit zum neuen Anbieter nehmen. Lange Zeit war allerdings umstritten, ob der Wechsel nur in den Basistarif des neuen Anbieters oder auch in den üblichen leistungsstärkeren Tarif erfolgen kann. Nun haben sich der Gesetzgeber und der PKV-Verband auf eine Mindestverweildauer von 18 Monaten im Basistarif verständigt.

In Ermangelung genauer gesetzlicher Formulierungen bestanden innerhalb der Versicherungsbranche unterschiedliche Auffassungen, wie der Text des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV-WSG) zu verstehen war. Sollten bereits PKV-Versicherte in der Zeit vom 1. Januar 2009 bis zum 30. Juni 2009 bei einem Wechsel ihres Versicherungsanbieters nur in den Basistarif des neuen Versicherers wechseln oder nach einer „juristischen Sekunde“ im Basistarif direkt weiter in einen leistungsstärkeren Tarif wechseln dürfen? Einige Assekuranzen wollten im Werben um junge gesunde Kunden einen direkten Wechsel in leistungsstärkere Tarife zulassen, andere Versicherer lehnten dies strikt ab, da sie eine Abwerbeschlacht mit ungewissem Ausgang befürchteten.

Allen Diskussionen macht der Gesetzgeber nun ein Ende. Am 10. Juli 2008 haben sich das federführende Bundesfinanzministerium (BMF), das Bundesgesundheitsministerium (BMG) und der Verband der privaten Krankenversicherung e.V. (PKV-Verband) nun auf einen Kompromiss verständigt, der bei einem Anbieterwechsel eine Mindestverweildauer von 18 Monaten im Basistarif vorsieht. Mit anderen Worten: Bei einem Versichererwechsel ist zunächst nur ein Wechsel in den Basistarif möglich. Erst nach 18 Monaten kann der PKV-Versicherte dann unter Mitnahme seiner Alterungsrückstellungen einen leistungsstärkeren Tarif wählen. Diese Mindestverweildauer gilt nur für Wechselfälle zu anderen Versicherern. Ein Tarifwechsel ohne gleichzeitigen Wechsel des Versicherers kann in jeden beliebigen Tarif erfolgen, sofern die Annahmerichtlinien (u. U. Risikoprüfung) dies erlauben. Im Ergebnis wird diese Regelung faktisch auf das Aus des Versichererwechsels unter Mitnahme der Alterungsrückstellungen hinauslaufen. Denn die Zahl der bereits PKV-Versicherten, die bei einem Wechsel ihres Versicherers bereit sind, zunächst 18 Monate im wenig attraktiven Basistarif zu verweilen, dürfte eher gering sein.

Der PKV-Verband hatte ursprünglich gar eine Mindestverweildauer von 36 Monaten gefordert. Im Rahmen erster Gespräche zwischen dem Verband und den beteiligten Bundesministerien wurde dann zunächst über 24 Monate diskutiert. Die jetzige Einigung auf eine Bindungsfrist von 18 Monaten soll in einer neuen Verordnung, der sogenannten Kalkulationsverordnung, festgeschrieben werden. Diese Verordnung muss nach Aussage eines Sprechers des BMF nun noch im Einzelnen ausformuliert werden. Wann sie verkündet und in Kraft treten wird, ist derzeit noch offen.

Hinweis in eigener Sache:
Die IHG bietet mit einer Gegenüberstellung „Unterschiede gesetzliche und private Krankenversicherung“ eine Entscheidungshilfe an, welche überwiegend auf die Leistungsunterschiede eingeht. Die Tabelle gibt zu vielen relevanten Inhalten in übersichtlicher Form Auskunft und ist für diejenigen, die über einen Wechsel in die PKV nachdenken sehr empfehlenswert.

Zur Bestellung richten Sie eine Mail mit dem Stichwort Unterschiede GKV / PKV an info@ihg-online.de.

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