Finanzielle Absicherung von schweren Krankheiten

27.07.2009
Finanzielle Absicherung

Foto: Littlebell, fotolia.com

Wer denkt schon gerne an schwere Krankheiten wie Herzinfarkt, Schlaganfall oder Krebs? Aber genau diese Schicksalsschläge ziehen oft zu allem Übel auch noch existenzbedrohende finanzielle Folgen nach sich.

Tausende von Menschen erkranken jährlich an Krebs, erleiden einen Herzinfarkt oder Schlaganfall. Fast die Hälfte aller Neuerkrankungen betrifft Menschen unter 40 Jahren – also lange vor Beginn der Altersrente.

Finanziell kann eine solch schwere Erkrankung desaströse Auswirkungen haben, da das Einkommen aufgrund der eingeschränkten Leistungsfähigkeit nicht mehr in vollem Umfang zur Verfügung steht. Desweiteren fallen beachtliche Kosten für Pflege, spezielle Behandlungs- oder langfristige Reha-Maßnahmen an und es kann ein Umbau von Haus, Wohnung oder Auto notwendig werden.

Seit den neunziger Jahren gibt es in Deutschland die Möglichkeit, sich mit einer sogenannten Dread-Disease-Police (Schwere Krankheiten) gegen diese Risiken abzusichern. Unabhängig davon, ob sich der Versicherte erholt oder ob er arbeitet oder nicht, sichert die Police bei klar definierter, schwerer Erkrankung eine einmalige Kapitalleistung zu. Bei dem Vertrag handelt es sich um eine Risikolebensversicherung, bei der im Fall von 41 versicherten Krankheiten, deren Diagnose die versicherte Person 14 Tage überlebt, und/oder im Todesfall, die versicherte Leistung fällig wird. Auch bei einem geringeren Grad der Erkrankung sind Teilzahlungen möglich. Kinder bis 18 Jahre sind automatisch mitversichert.

Absicherung von Schlüsselpersonen

Auch für Unternehmen birgt der Ausfall von wichtigen Mitarbeitern (sogenannten Schlüsselpersonen) ein enormes Risiko, da eine schwere Erkrankung in der Regel erst einmal zu einem beruflichen Totalausfall führt. Auch hier kann eine Absicherung von schweren Krankheiten die enormen Kosten abfangen, die mit dem Ausfall eines wichtigen Mitarbeiters verbunden sind. So kann ein Unternehmen Ausfallzeiten überbrücken und Geschäftseinbußen kompensieren, bis der Mitarbeiter wieder einsatzfähig ist oder ein geeigneter Nachfolger gefunden werden kann.

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