Forderungsausfalldeckung in der Privathaftpflicht

04.04.2012
Forderungsausfalldeckung in der Privathaftpflicht

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Werden Sie von einem Dritten geschädigt, haben Sie gemäß § 823 BGB Anspruch auf Schadenersatz. Doch was ist, wenn der Schädiger den fälligen Schadenersatz nicht bezahlen kann oder er keine eigene Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen hat?

Als Lösung bieten hier mittlerweile eine Vielzahl von Versicherern eine sogenannte Forderungsausfallversicherung in Ergänzung zur Privathaftpflichtversicherung. Der Versicherer gewährt dem Versicherten und den in der Privathaftpflicht mitversicherten Personen Versicherungsschutz für den Fall, dass eine versicherte Person während der Wirksamkeit des Vertrages von einem Dritten geschädigt wird und die daraus entstehende Schadenersatzforderung gegen den Schädiger nicht durchgesetzt werden kann.

Voraussetzung dafür ist, dass die versicherte Person einen rechtskräftigen Titel erwirkt hat und die Zwangsvollstreckung aus diesem Schuldanerkenntnis erfolglos war.
Bei einigen Versicherern bestehen Leistungseinschränkungen, wie zum Beispiel Höchstversicherungssummen oder Selbstbehalte.

Wenn Sie Interesse an der Forderungsausfallversicherung haben, überprüfen wir gerne Ihren Haftpflichtvertrag für Sie. Kommen Sie auf uns zu!

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