Fristablauf für DDR-Lohnunterlagen
04.07.2011
Weil die Aufbewahrungspflicht für DDR-Lohnunterlagen zum Jahresende 2011 ausläuft, droht zehnteusenden Ostdeutschen der Verlust von Rentenansprüchen. Um dies zu vermeiden, sollten sich Betroffene zügig um eine sogenannte Kontenklärung bemühen, rät Ursula Wächter von der Deutschen Rentversicherung Mitteldeutschland. Jede durch eine Kontenklärung gefüllte Lücke im Rentenversicherungskonto bedeutet bares Geld im Rentenalter. Dies betrifft besonders die Jahrgänge 1946 bis 1974.
Weitere Informationen können Sie gerne bei uns abfordern bzw. über www.deutsche-rentenversicherung-mitteldeutschland.de einholen.
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