HIS – Das Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft

04.04.2012
HIS - Das Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft

Foto: Thomas Hansen, fotolia.com

Der Versichertengemeinschaft entsteht jährlich ein Schaden von rund vier Milliarden Euro aufgrund unvollständiger, unwahrer oder betrügerischer Angaben. Um dies zum Wohle aller Versicherten einzudämmen, bietet das neue überarbeitete HIS seit dem 01.04.2011 eine transparente Auskunftei.

Gemeldet werden können Personen (Versicherungsnehmer, Geschädigte, versicherte Personen, etc.) oder auch Objekte wie z. B. PKW oder Motorräder.

Es gibt vordefinierte, feststehende Meldekriterien:

  • Atypische Schadenhäufigkeiten, z.B. wenn in der Rechtsschutzversicherung mehr als drei Versicherungsfälle innerhalb eines Jahres eingetreten sind.
  • Besondere Schadenfolgen, z.B. wenn ein KFZ-Schaden nach Gutachten abgerechnet wird und eine gewisse Schadenhöhe überschritten ist. Hierdurch soll vermieden werden, dass der Schaden bei einem Versichererwechsel erneut gemeldet und abgerechnet wird.
  • Auffälligkeiten im Schaden-/Leistungsfall. Hiermit wird z.B. versucht Schäden durch sogenannte „Autobumserbanden“ zu reduzieren. Die Mitglieder dieser Banden treten mal als Versicherungsnehmer, mal als Zeuge oder Anspruchsteller auf. Das HIS bietet hier die Möglichkeit, durch das Speichern von gleichen Beteiligten oder Fahrzeugen, aktiv gegen Versicherungsbetrug vorzugehen.
  • Erschwerte Risiken. Wenn zum Beispiel festgestellt wird, dass bei einem Antrag auf Lebensversicherung eine bedeutend höhere Prämie erforderlich ist, sei es wegen einer schweren Erkrankung oder wegen einer risikoreichen Berufsgruppe, kann eine Meldung an HIS erfolgen, jedoch ohne dabei die Erkrankung oder den Beruf zu nennen.

Eine Eintragung in HIS führt nicht dazu, dass ein Antrag nicht angenommen oder ein Schaden abgelehnt wird. Es dient dem Versicherer lediglich dazu, bei einem vorliegenden Eintrag genauer hinzusehen. Es herrscht jedoch strikte Spartentrennung, d.h. bei einem Kraftfahrzeugschaden kann auch nur geprüft werden, ob ein Eintrag zur Kraftfahrzeugversicherung vorliegt.

Jeder Betroffene kann selbst erfragen, ob er in HIS eingetragen ist. Telefonische Auskünfte können jedoch aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erteilt werden.

Möchten Sie mehr Informationen zu diesem Thema erhalten? Wir senden Ihnen gerne Unterlagen zu.

Mehr Branchen-Infos