Information zur VVG-Reform

23.01.2008
Information zur VVG-Reform

Foto: Gina Sanders, fotolia.com

Am 01. Januar 2008 ist das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in Kraft getreten. Nach fast 100 Jahren wurde der bisher bestehende Gesetzestext reformiert. Ziel der Reform ist es, dem Kunden mehr Verbraucherschutz und einen gerechteren Ausgleich der Interessen von Versicherer und Kunde zu gewährleisten sowie die Lebensversicherung grundlegend zu modernisieren.
Das neue VVG gilt für alle ab dem 01.01.2008 geschlossenen Verträge. Für Altverträge gilt bis 31.12.2008 in der Regel noch übergangsweise die alte Fassung.

Mehr Verbraucherschutz:

  • Künftig erhält der Kunde vor Abschluss des Vertrages die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und die Verbraucherinformationen. Die bisher gängige Praxis, die AVB erst mit der Police zu verschicken (Policenmodell), gibt es nur noch auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden.
  • Verträge aus der Schaden- und Unfallversicherung können nach spätestens drei Jahren Laufzeit jährlich gekündigt werden (bisher nach fünf Jahren).
  • Die Anzeigepflicht des Kunden bei der Risikoprüfung gibt es in der bisherigen Form nicht mehr: Der Kunde muss nur die Fragen beantworten, die die Versicherung explizit in Textform stellt.

Ein gerechterer Ausgleich der Interessen von Versicherer und Kunde:

  • Das „Alles-oder-Nichts-Prinzip“ bei der Schadenregulierung wird aufgegeben. Auch wenn der Kunde gegen Vertragsbestandteile verstößt, wird er im Gegensatz zu heute zukünftig in der Regel einen Teil der Leistung erhalten. Das Prinzip der „Unteilbarkeit der Prämie“ wird abgeschafft. Kündigt der Versicherungsnehmer den Vertrag im Laufe des Versicherungsjahres, erhält er künftig die gezahlte Prämie anteilig zurück.

Modernisierung der Lebensversicherung:

  • Der Versicherungsnehmer hat Anspruch auf eine Überschussbeteiligung. Bei Verträgen ohne Überschussbeteiligung muss dies explizit vereinbart werden.
  • Die Versicherten werden an den Bewertungsreserven der Lebensversicherung beteiligt.
  • Die Versicherten sollen zusätzlich eine normierte Modellrechnung über die Leistungen erhalten, die sie zu erwarten haben.
  • Die Abschlusskosten werden auf die ersten fünf Jahre verteilt. Die Folge: Der Rückkaufswert fällt in den ersten Jahren höher aus als bisher.
  • Kunden erhalten mehr Transparenz über die Abschluss- und Vertriebskosten bei Lebens- und Krankenversicherungen.

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