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Schlagwortarchiv für: Kfz-Versicherung

SteinschlagFoto: Fotohansel, fotolia.com

Steinschlag an der Windschutzscheibe

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Kleine Macken an der Windschutzscheibe müssen sich nicht zum großen Problem auswachsen. Oft lassen sie sich reparieren, ohne dass ein Austausch der Scheibe nötig ist. Für unsere Kunden und Interessenten kooperieren wir mit der Firma Carglass. Carglass gehört zu den bundesweit führenden Autoglas-Spezialisten für Reparatur und Neueinbau von Fahrzeugglas und bietet Ihnen in rund 250 Service-Centern eine kostenlose Reparatur der Windschutzscheibe an – Kaskoversicherung vorausgesetzt. Dabei sparen Sie Ihre vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung von in der Regel EUR 150,00.
AutotürFoto: Christian Müller, fotolia.com

Vorsicht beim Öffnen der Autotür

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Öffnet der Fahrer eines am Fahrbahnrand geparkten Fahrzeuges unachtsam die Tür und kollidiert er mit dem fließenden Verkehr, ist sein Verschulden so erheblich, dass die Betriebsgefahr des Fahrzeuges im fließenden Verkehr dahinter zurücktritt. Dies ist einer Entscheidung des Landgerichts Stuttgart aus April 2015 zu entnehmen (LG Stuttgart, 22.05.2015 - 13 S 172/14).
BrilleFoto: Lassedesignen, fotolia.com

Achtung Brillenträger

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Bei einer Sehschwäche – korrigiert durch eine Brille oder durch Kontaktlinsen – erfolgt meist in den Führerscheinunterlagen ein diesbezüglicher Eintrag, dass eine die Sehschwäche ausgleichende Brille oder Ähnliches getragen werden muss.
SteinschlagFoto: Daseaford, fotolia.com

Kfz-Scheibenreparatur über Carglass

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Die Scheibenreparatur kann ganz einfach sein. Wenn Sie das Problem einer beschädigten Scheibe an Ihrem Fahrzeug haben – ganz egal ob Front-, Heck- oder Seitenscheibe – lassen Sie sich von uns das Service-Telefax-Formular zusenden oder laden Sie sich das Dokument hier im PDF-Format von unserer Homepage herunter.
KFZ-VersicherungFoto: Pixelot, fotolia.com

KFZ-Versicherung: Unser Ziel bleibt: Ein ausgewogenes Preis-/Leistungsverhältnis

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Das „Handelsblatt“ berichtet: „Bald flattern wieder die Rechnungen der Autoversicherer ins Haus. In vielen Fällen dürfte darin eine Preiserhöhung stecken – entweder verdeckt oder ganz offen. Denn den Autoversicherern geht es nach wie vor schlecht. Sie müssen daher an der Preisschraube drehen und ihre Verluste an den Kunden weitergeben.
MotorradFoto: Marc Xavier, fotolia.com

Nicht immer Nutzungsausfall für Motorräder

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Die Gebrauchsmöglichkeit eines Kraftfahrzeugs ist grundsätzlich ein vermögenswertes Gut, sodass eine vorübergehende Entziehung des Fahrzeuges einen Vermögensschaden darstellen kann. Ein darauf gestützter Schadenersatzanspruch kommt auch in Betracht, wenn ein Motorrad bei einem Unfall beschädigt worden ist.
TankenFoto: Detailblick-foto, fotolia.com

Falsch betankt – Teilkasko leistet bei Brand

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Die Teilkaskoversicherung muss grundsätzlich auch eintreten, wenn ein Fahrzeug in Brand geraten ist, weil der Fahrer es vorher mit einer falschen Kraftstoffsorte betankt hat. Denn der Deckungsausschluss für Betriebsschäden in den allgemeinen Bedingungen gilt nur für Unfallschäden in der Vollkaskoversicherung.
Ast auf AutoFoto: Bergringfoto, fotolia.com

Gemeinde und Verkehrssicherungspflicht

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Ein Autofahrer verlangte Schadenersatz von der Stadt, weil sein parkendes Auto von einem herunterfallenden Ast beschädigt worden war. Ein Oberlandesgericht lehnte einen Schadenersatzanspruch des geschädigten Fahrzeugeigentümers ab.
VersicherungsschutzFoto: Thomas Hansen, fotolia.com

Kein Versicherungsschutz durch verspätete Schadenmeldung

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Am Beispiel der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrzeugversicherung (AKB) Abschnitt E ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, jedes Schadenereignis, das zu einer Leistung des Versicherers führen kann, innerhalb einer Woche anzuzeigen.
UnfallwagenFoto: Eyetronic, fotolia.com

Schaden am privaten Mitarbeiter-KFZ

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Ein Angestellter eines Unternehmens setzte hin und wieder seinen privaten PKW ein, um Dienstfahrten für den Arbeitgeber auszuführen. Die Fahrten wurden als Arbeitszeit vergütet. Auf einer dieser Fahrten verursachte der Arbeitnehmer einen Auffahrunfall. Eine Kaskoversicherung für sein Fahrzeug bestand nicht. Er verklagte seinen Arbeitgeber auf Erstattung des am Fahrzeug erlittenen Unfallschadens.