Mietverlustversicherung

09.10.2009
Mietverlustversicherung

Foto: Christian Nitz, fotolia.com

Wenn nach einem Versicherungsschaden (Brand, Leitungswasserschaden, Sturmschaden etc.) eine vermietete Wohnung oder ein vermietetes Ladenlokal nicht mehr oder nur eingeschränkt genutzt werden kann, hat der Mieter Anspruch auf eine Mietminderung. Dadurch kann sich der Schaden für den Gebäudeeigentümer massiv erhöhen, weil Sanierungen insbesondere nach Bränden oder auch nach großen Wasserschäden Monate, manchmal bis zu ein oder zwei Jahre in Anspruch nehmen können.

Auch der Eigentümer kann davon betroffen sein, wenn er eine Wohnung selbst bewohnt. Er benötigt dann Ersatz seiner Auslagen, um sich beispielsweise ein Ausweichquartier anzumieten oder Hausrat oder Inventar einzulagern.

Der Mietverlust ist bei Wohngebäuden nach den VGB in der Regel bis zu zwölf Monate Ausfall mitversichert.
In der Geschäftsgebäudeversicherung muss der Mietverlust oftmals durch eine eigene Versicherung abgedeckt werden. Versichert wird der Jahresmietwert einschließlich fortlaufender Kosten (Bruttojahresmietwert). Werden Räume vom Eigentümer selbst genutzt oder stellt er beispielsweise Familienmitgliedern die Räume unentgeltlich zur Verfügung, wird der ortsübliche Jahresmietwert unterstellt. Die Tarifierung der Mietverlustversicherung richtet sich nach der Betriebsart, die vor allem für die Feuer-Tarifgruppe eine Rolle spielt. Der Ausfall wird bis zu zwölf Monate gedeckt, es sind Verlängerungen auf 18 oder 24 Monate möglich.

Bitte sprechen Sie uns an, falls Sie zur Absicherung von Mietverlust eine separate Beratung wünschen.

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