Nach Niklas ist vor dem Sturm

05.05.2015
Sturm

Foto: Marcfotodesign, fotolia.com

Seine Name klingt sympathisch, doch seine Wirkung war verheerend: Sturm Niklas fegte mit Windgeschwindigkeiten von bis zu 150 Stundenkilometern über Deutschland hinweg. Er entwurzelte Bäume, riss Baugerüste um, warf Äste auf geparkte Autos. In Nordrhein-Westfalen musste der gesamte Zugverkehr wegen umstürzender Bäume eingestellt werden. Auch in anderen Bundesländern kam es zu Verspätungen und Zugausfällen. Der Deutsche Wetterdienst hatte für weite Teile Deutschlands eine Unwetterwarnung herausgegeben. Wenn möglich, sollte der Aufenthalt im Freien vermieden werden.

Welche Versicherung zahlt aber, wenn das Dach abgedeckt wird, die Gartenmöbel beschädigt oder der Keller überflutet ist? Und was passiert, wenn eine Dachplatte von meinem Haus auf des Nachbars Auto fällt?

Wenn ein Sturm das Dach abdeckt

Für Sturmschäden am eigenen Haus kommt in der Regel die Wohngebäudeversicherung auf, sofern das Risiko „Sturm/Hagel“ im Versicherungsvertrag aufgeführt ist. Allerdings gilt der Schutz erst, wenn der Sturm mindestens Windstärke Acht erreicht – und das bedeutet, er muss mit 62 Stundenkilometern und mehr übers Land fegen. Es handelt sich um eine Versicherung zum Neuwert, welche Reparaturen bspw. auch an durch herumfliegende Teile beschädigten Jalousien ersetzt.

Für Solar- und Photovoltaikanlagen verlangen die meisten Versicherungen entweder einen Aufpreis oder der stolze Besitzer muss sich über eine eigene Police absichern. Auch für das Gewächshaus ist meist eine Zusatzversicherung notwendig.

Wenn das Inventar zu Bruch geht

Kommen bei einem Unwetter Möbel und Einrichtungsgegenstände zu Schaden, zahlt die Hausratversicherung. Sie erstattet den Wiederbeschaffungswert, also den Betrag, der für einen neuwertigen Ersatz der Einrichtung aufgebracht werden muss. Ob gleichsam für Sachen in Gartenlauben und Nebengebäuden Schutz besteht, ist abhängig vom jeweiligen Versicherungstarif. Nicht jede Versicherung leistet etwa, wenn der Aufsitzrasenmäher im Schuppen Schaden nimmt.

Wenn Gegenstände auf das Auto fallen

Hat der Sturm Dachziegel auf ein parkendes Auto geschleudert, leistet die Teilkaskoversicherung des Autohalters. Sie ersetzt im Fall eines Totalschadens den Zeitwert des Fahrzeuges, nicht jedoch den Neuwert – der Wertverfall des Autos infolge der Alterung wird hier berücksichtigt. Auch für notwendige Reparaturen kommt der Kfz-Versicherer auf.

Oftmals besteht der Irrglaube, dass bei einem solchen Schadenfall die Gebäudeversicherung aufkommen müsste. Auch besteht kein Erstattungsanspruch aus einer sog. Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht, da aufgrund sturmbedingter „höherer Gewalt“ in der Regel kein Verschulden des Gebäudebesitzers besteht.

Wenn der Keller voll Wasser läuft

Läuft der Keller voll Wasser oder das Gemäuer eines Hauses wird durch Hochwasser beschädigt, ist eine Elementarschadenversicherung unerlässlich. Denn für derartige Überschwemmungsschäden erbringt eine normale Wohngebäudeversicherung keine Leistung. Es empfiehlt sich, einen Elementarschutz gegen einen Aufpreis in die Wohngebäudepolice einzuschließen.

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