Pedelecs und E-Bikes richtig versichern

31.07.2013
Pedelecs und E-Bikes richtig versichern

Foto: Michael Eichler, fotolia.com

Wer sich ein Pedelec oder E-Bike anschaffen möchte, der sollte sich vorher beim Verkäufer erkundigen, wie sein neues Gefährt versicherungstechnisch eingestuft wird und ob er den entsprechenden Führerschein besitzt. Ein Pedelec hat eine elektrische Fahrunterstützung, die nur durch das Treten der Pedale abgefordert werden kann. Ist die Leistung des Motors nicht höher als 250 Watt, dann gilt ein Pedelec als Fahrrad. Bei diesen Fahrzeugen schaltet sich die Tretunterstützung bei 25 km/h ab. Es wird weder ein Führerschein noch ein Versicherungskennzeichen benötigt.

Ist die Leistung höher als 250 Watt und /oder die Tretunterstützung schaltet sich nicht bei 25 km/h ab, ist ein Mofa-Kennzeichen Pflicht. Erreicht so ein Fahrzeug eine höhere Geschwindigkeit als 45 km/h und die Tretunterstützung bleibt erhalten, muss das Pedelec sogar als Motorrad versichert werden.

Ein Elektrofahrrad hat einen Elektromotor, der das Fahrrad selbstständig und tretunterstützend antreibt. Hier ist ein Mofa-Kennzeichen nötig. Ab einer Geschwindigkeit von 45 km/h gilt das Elektrofahrrad als Motorrad. Treibt der Motor das Fahrzeug nur bis zu einer Geschwindigkeit von 6 km/h an und schaltet dann ab, wird es als Fahrrad eingestuft.

Verursacht man mit einem Fahrzeug der Kategorie Fahrrad einen verschuldeten Unfall, so ist der Schaden des Unfallgegners über die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt. Der Diebstahl kann über die Hausratversicherung oder Spezialversicherungen abgesichert werden. Die Spezialversicherungen bieten sogar Schutz gegen Reparaturschäden. Hierfür wird für ein Pedelec mit einem Anschaffungspreis von 2.000 Euro eine monatliche Prämie von ca. 35 Euro verlangt.

Die meisten Hausratversicherer bieten nur einen Schutz gegen Diebstahl von Fahrrädern bis zu zwei Prozent der Versicherungssumme. Falls dieser Wert nicht ausreicht, kann auf Antrag eine Erhöhung vereinbart werden.

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