Brauerei Spezial

Produktrückruf und die Folgen

13.01.2012
Produktrückruf und die Folgen

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Leider werden wir immer wieder darin bestätigt, dass trotz aller Automatisierung, Kontrolle und Krisenprävention eine Kontamination unseres Bieres durch Fremdkörper oder sonstige Verunreinigung nicht gänzlich verhindert werden kann. Der Inverkehrbringer ist dann bei einem drohenden Personenschaden verpflichtet, seine Ware vom Markt zu nehmen. Dies gilt ebenso, wenn das Produkt lediglich „ungeeignet zum Verzehr“ ist und die Behörden einen Rückruf anordnen.

Auch sind Produktmanipulationen bis hin zu Sabotage als zusätzliche Ursachen für eine Verunreinigung zu nennen. Darüber hinaus reicht lediglich eine infame Behauptung in Bezug auf eine Gesundheitsgefährdung, welche zur gesetzlichen Verpflichtung führt, die Produkte vom Markt zu nehmen.

Neben den messbaren finanziellen Folgen wie Kosten des Rückrufs samt Nicht-Verkauf und Vernichtung schadhafter Ware (auch ggf. halbfertige Erzeugnisse in Gär- und Lagertanks), werden in einem solchen Fall besonders die Schwächung der eigenen Marke und der Verlust von Image und Glaubwürdigkeit eine gewichtige Rolle spielen.

Wir haben über einen umfänglichen Rahmenvertrag eine Lösung am Deutschen Versicherermarkt erarbeitet, welcher für Mitgliedsbetriebe des Bayerischen Brauerbundes exklusiv zur Verfügung steht und die finanziellen Risiken weitreichend abdeckt. Zusätzlich bieten wir über einen namhaften Partner eine präventive Krisenberatung samt Rückrufsimulation und im Fall der Fälle ein Krisenmanagement.

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