Tagfahrlicht und Verkehrssicherheit

19.04.2011
Tagfahrlicht

Foto: Lassedesignen, fotolia.com

Seit dem 7. Februar dieses Jahres müssen EU-weit alle neuen Pkw- und Kleintransporter-Modelle mit einem sogenannten Tagfahrlicht ausgestattet sein. Ziel dieser Regelung ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Kritiker wenden dagegen ein, schwächere Verkehrsteilnehmer – wie Fußgänger, Radfahrer und Motorradfahrer – könnten in dem massiven „Mehr“ an Licht künftig eher übersehen werden. Alles Unsinn, wie eine aktuelle Untersuchung zeigt.

Als Tagfahrlicht bezeichnet man eine Fahrzeugbeleuchtung, die nur für Fahrten bei guten Sichtverhältnissen am Tag eingesetzt werden darf, sofern die Benutzung anderen Lichts (etwa Abblendlicht beim Motorrad) nicht vorgeschrieben ist. Für die neue Beleuchtung werden in den Frontscheinwerfen (die Rückleuchten bleiben aus) zusätzliche Leuchtmittel verbaut, die sich beim Start des Fahrzeugs automatisch einschalten. Deren Leuchtkraft ist allerdings deutlich geringer als die des „normalen“ Abblendlichts.

Die Unfallforschung der Versicherer (UDV) in Berlin hat in einem zweieinhalbjährigen Projekt gemeinsam mit der Technischen Universität Berlin und dem Forschungsinstitut Human-Factors-Consult untersucht, welche Auswirkungen das Fahren mit Tagfahrlicht auf die Sicherheit im Straßenverkehr hat. Das Ergebnis: Die Befürchtungen, dass das durch Tagfahrlicht entstehende „Mehr“ an Licht im gesamten Straßenverkehr dazu führen könnte, dass insbesondere schwächere Verkehrsteilnehmer (Fußgänger, Radfahrer, Motorradfahrer, etc.) untergehen und leichter übersehen werden könnten, haben sich nicht bestätigt. Umfangreiche Versuchsreihen im Lichtkanal, im Fahrsimulator und im realen Straßenverkehr haben gezeigt, dass weder der Blick von Autofahrern durch das Tagfahrlicht „gebunden“ wird, noch, dass schwächere Verkehrsteilnehmer später oder gar nicht wahrgenommen werden. Auch Motorradfahrer, die bislang tagsüber schon mit Licht unterwegs sind, werden durch mit Tagfahrlicht beleuchtete Autos nicht so „maskiert“, dass sie beispielsweise dem Gegenverkehr nicht mehr auffallen, so die Untersuchungsergebnisse der UDV.

Allerdings konnte der UDV auf der anderen Seite auch keine nennenswerten positiven Effekte auf die Verkehrssicherheit durch das Tagfahrlicht feststellen. Ob sich diese EU-weite Regelung letztlich also als sinnvoll erweisen wird, darf zumindest zum jetzigen Zeitpunkt diskutiert werden. Eines steht indes schon fest: Jeder auch nur möglicherweise durch diese Aktion vermiedene Personenschaden ist ein voller Erfolg!

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