Tierhalterhaftpflichtversicherung für Hunde

19.04.2011
Hund

Foto: Davidcrehner, fotolia.com

In 15 Mio. Haushalten in Deutschland lebt ein Tier – in jedem dritten hiervon ist es ein Hund. Da Schäden, die Hunde anrichten, nicht von der Privathaftpflichtversicherung gedeckt sind, empfiehlt sich der Abschluss einer zusätzlichen Tierhalterhaftpflichtversicherung. In einigen Bundesländern ist dies bereits Pflicht.

Nach aktuellen Erhebungen lebt in 4,9 Mio. deutschen Haushalten ein Hund als zusätzliches Familienmitglied. Was viele nicht wissen: Tierhalter haften grundsätzlich für Schäden, die ihre Tiere Dritten zufügen; im Falle von Hunden und anderen „Luxustieren“ – so nennt der Gesetzgeber Tiere, die keine Nutztiere sind – sogar verschuldensunabhängig. Es handelt sich dabei also um eine sogenannte Gefährdungshaftung. Das regelt § 833 BGB.

Eine private Haftpflichtversicherung steht nicht für Schäden ein, die durch Hunde verursacht werden. In dieser sind lediglich zahme Haus- und gezähmte Kleintiere sowie Bienen mitversichert. Hunde fallen – im Gegensatz zu Katzen – ausdrücklich nicht darunter, auch wenn mancher Hundehalter seinen Liebling sicherlich als ausgesprochen handzahm bezeichnen würde. Um auf der sicheren Seite zu sein, ist also ein zusätzlicher Versicherungsschutz nötig und auch erforderlich, denn Hunde können durchaus erhebliche Personen- und Sachschäden mit hohen Schadensummen verursachen: Neben Bissverletzungen an Menschen ist auch denkbar, dass ein Hund ein anderes wertvolles Tier anfällt und im schlimmsten Falle tötet. Richtig teuer kann es auch dann werden, wenn ein Hund einen Verkehrsunfall verursacht – auch hier haftet der Halter über die o.g. Gefährdungshaftung verschuldensunabhängig.

Abhilfe bieten sogenannte Tierhalterhaftpflichtversicherungen – die je nach Art und Nutzung des zu versichernden Tieres speziell konzipiert werden. Für Hundebesitzer bietet sich insoweit eine spezielle Hundehalterhaftpflichtversicherung an. Neben den bereits genannten Schadenszenarien wie Biss und Unfall übernimmt die Hundehalterhaftpflichtversicherung etwa auch Schäden, die ein Hund in der gemieteten Wohnung verursacht. Und der Versicherungsschutz geht noch weiter, greift er auch für Schäden, die etwa in Ferienwohnungen oder Hotelzimmern entstehen. Versicherungsnehmer sollten bei der Wahl des richtigen Anbieters in jedem Fall auf eine angemessen hohe Versicherungssumme achten – insbesondere im Hinblick auf das Risiko von durch den Vierbeiner verursachten Verkehrsunfällen sollte sie nicht unter 3 Mio. EUR liegen.

In einigen Bundesländern ist der Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung für Hundebesitzer übrigens seit einigen Jahren verpflichtend – so etwa in Berlin, Hamburg und Sachsen-Anhalt. In den übrigen 13 Bundesländern gilt diese Pflicht lediglich für „gefährliche Hunde“. Was darunter zu verstehen ist, ist in den jeweiligen Landeshundegesetzen geregelt. In NRW gelten nach § 3 LHundG etwa bestimmte Hunderassen (z.B. Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier) als gefährliche Hunde; außerdem u.a. solche, die einen Menschen gebissen oder in Gefahr drohender Weise angesprungen haben. Nach § 5 Abs. 5 LHundG NRW sind Halter von gefährlichen Hunden verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch ihren Hund verursachten Personen- und Sachschäden mit einer Mindestversicherungssumme in Höhe von 500.000 EUR für Personenschäden und in Höhe von 250.000 EUR für sonstige Schäden abzuschließen und aufrechtzuerhalten.

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