Wechselkennzeichen

07.10.2010
Wechselkennzeichen

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In den Medien wurde berichtet, dass die Einführung eines privaten Wechselkennzeichens auch für Fahrzeuge, die jünger als 30 Jahre sind, vom Verkehrsministerium geplant ist. Es soll analog zum historischen Kennzeichen (H.-Kennzeichen) W-Kennzeichen heißen und für bis zu drei Fahrzeuge verwendbar sein. Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Einführung sollten bis Anfang 2011 geschaffen werden, jedoch hat sich dies mindestens bis Mitte 2011 verzögert. Ein W-Kennzeichen analog des österreichischen Wechselkennzeichens war von mehreren Seiten lange gefordert worden, bisher jedoch vor allem am Widerstand der Kommunen als Begünstigte der Kraftfahrzeugsteuer gescheitert.

Laut einer Studie des Instituts für Automobilwirtschaft (IFA) würden vor allem der Automobilhandel und das Kfz-Handwerk von dem neuen Wechselkennzeichen profitieren.

Wie die Versicherung von Fahrzeugen mit Wechselkennzeichen aussehen wird, ist noch nicht restlos geklärt. Der ADAC hat jedoch bereits eine entsprechende Police entwickelt. Anders als bei der Zweitwagenversicherung, können mit einem Wechselkennzeichen versehene Fahrzeuge nicht parallel gefahren werden. Das austauschbare Nummernschild muss immer am aktuell genutzten Fahrzeug angebracht werden. Die Kfz-Versicherung mit einem Wechselkennzeichen tritt demnach nicht in direkte Konkurrenz zur Zweitwagenversicherung. Vielmehr könnte sie das bisher gängige Saisonkennzeichen ersetzen.

Möglicherweise könnte eine Wechselkennzeichenversicherung auch finanzielle Vorteile für Autofahrer bringen. Der Policenentwurf des ADAC sieht vor, dass nicht für alle mit einem Wechselkennzeichen versehenen Fahrzeuge Versicherungsbeiträge gezahlt werden müssen. Nur für das Fahrzeug mit der höchsten Typklasse würden Beiträge fällig werden. Zumindest für die Kfz-Haftpflichtversicherung gilt dies als gesichert, wie die Regelung für die Kaskoversicherung aussieht bleibt abzuwarten. Des Weiteren fordert der ADAC vom Staat, ebenfalls nur für das Fahrzeug mit der höchsten Typklasse Steuern zu erheben.

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