Weniger Geld durch Unterversicherung

03.05.2013
Unterversicherung

Foto: Gina Sanders, fotolia.com

Die im Versicherungsvertrag festgelegte Versicherungssumme bildet den Höchstbetrag, bis zu welchem der Versicherer im Schadenfall zu leisten hat. Ist die Versicherungssumme jedoch niedriger als der tatsächliche Wert zum Zeitpunkt des Schadenfalls, liegt eine Unterversicherung vor. Somit kann der Versicherer gemäß Versicherungsvertragsgesetz (VVG) die Leistung entsprechend kürzen.

Beispiel: Bei einer Versicherungssumme in Höhe von EUR 80.000,00 und einem tatsächlichen Wert von EUR 100.000,00 leistet der Versicherer auch bei einem Teilschaden nur 80% der tatsächlich angefallenen Kosten.

Um im Versicherungsfall eine ausreichende Entschädigung zu erhalten, muss der Versicherungsnehmer darauf achten, dass die versicherten Risiken mit einer ausreichenden Deckung ausgestattet sind.

Der Versicherungswert für die technische sowie für die kaufmännische Betriebseinrichtung ist der Wiederbeschaffungspreis. Dieser Wiederbeschaffungspreis ist zugleich der Neuwert der versicherten Sachen und setzt sich wie folgt zusammen:

  • Kaufpreis, den der Versicherungsnehmer für eine neue Sache gleicher Art und Güte zu zahlen hat;
  • Verpackungskosten;
  • Bezugskosten, einschließlich Fracht, Zoll, etc.;
  • Montagekosten;
  • Fundamentierungskosten;
  • Kraftstromanschlüsse;
  • Sonstige Kosten der Neubeschaffung, hierzu gehören auch betriebsinterne Kosten.

Unseren Kunden sind wir natürlich bei der regelmäßigen Ermittlung und Überprüfung der aktuellen Versicherungssumme behilflich.

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