Zimmerer-Spezial – Kranschaden und Maschinenversicherung

10.02.2014
Kranschaden und Maschinenversicherung

Foto: Franz Pfluegl, fotolia.com

Beispiel 1: Versichert gilt ein Mobilkran. Das Gerät war bei der Sanierung und Aufstockung eines Einfamilienhauses zum Platzieren von vorgefertigten Holzhausmodulen im Einsatz. Eine Last war bei der weiten Auslage zu schwer, Sicherungen sprangen nicht an. Der Mobilkran fiel teilweise auf das benachbarte Gebäude. Weshalb die Sicherungen nicht auslösten, konnte nicht eindeutig geklärt werden.

Der Versicherer leistete allein für Bergung und Transport ca. 20.000,00 EUR Entschädigung. Der Kran war so schwer beschädigt, dass die Reparaturkosten den Zeitwert bei Weitem überstiegen. Somit war dem Grunde nach eine Zeitwertentschädigung zu verhandeln. Abzüglich eines Restwertes von 17.000,00 EUR zahlte der Versicherer fast 150.000,00 EUR. Durch die von uns im Rahmenvertrag vereinbarte Klausel um über 40.000,00 EUR mehr als nach Standardbedingungen. Für diesen Preis konnte unserer Zimmerer ein gleichwertiges Gebrauchtgerät beschaffen. Der Selbstbehalt betrug übrigens lediglich 1.000,00 EUR.

Beispiel 2: Versichert gilt ein LKW mit Ladekran. Beim Herausziehen einer schweren Baumaschine bricht die Aufhängung des Gerätes, sodass der Ausleger des Krans hochfedert und dadurch einknickt. Der Ausleger stößt dabei außerdem gegen das eigene Fahrerhaus. Hier musste der Versicherer ca. 50.000,00 EUR für die Reparatur und den Transport des Ladekrans aufwenden. Da wir neben dem Ladekran auch das Fahrgestell samt Führerhaus des LKW´s mitversichern, wurde dieser Schaden in Höhe von 8.000 EUR zusätzlich übernommen. Der Schaden an der Baumaschine wurde nicht ersetzt, da diese nicht Gegenstand des Vertrages ist. Inwieweit Haftpflichtansprüche bestehen, bleibt hier unberührt.

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