Johannes AlbrechtFoto: Becker Lacour, BRAUWELT

Interview mit Johannes Albrecht in der Brauwelt Nummer 36 / 2020

,
Versicherungen sind ein leidiges Thema. Viele kümmern sich nicht groß darum und stellen dann erst im Schadensfall fest, dass es doch gut gewesen wäre, wenn man sich anständig abgesichert hätte. Bei Brauereien geht es um hohe Summen, da ist eine vernünftige Absicherung schon wirtschaftlich geboten.
Interview mit Johannes Albrecht, IHG Versicherungsmakler GmbH & Co. KG über seine Arbeit als Versicherungsmakler für den Bayerischen Brauerbund e.V.
BrandrisikenFoto: Cybrain, fotolia.com

Brandrisiken am Arbeitsplatz: Private Elektrogeräte

, ,
Frischer Kaffee und warme Mahlzeiten am Arbeitsplatz? Das kann gefährlich werden. Kaffeemaschinen, Wasserkocher und Mikrowellen, abgestellt neben Papier und Pappe in einem Holzregal? Das ist ein unterschätztes Brandrisiko.
BerufsunfähigkeitsversicherungFoto: Jeanette Dietl, fotolia.com

Garantiezinssenkung BU-Prämien werden künftig teurer

, ,
Der Gesetzgeber senkt den Garantiezins (auch Höchstrechnungszins) für Lebens- und Rentenversicherungen zum 1. Januar 2017 von bislang 1,25 Prozent auf 0,9 Prozent. Dies hat auch höhere Beiträge bei Neuverträgen in der Berufsunfähigkeitsversicherung zur Folge.
Hochwasser und Überflutung Foto: Gina Sanders, fotolia.com

Unwetterkatastrophen – Absicherung von Elementarschäden

, ,
Früher kannte man schwere Unwetter meist nur aus den Nachrichten. Infolge des Klimawandels spüren wir solche Ereignisse heute nicht selten hautnah. Immer häufiger kommt es in Deutschland zu Wetterextremen mit Überschwemmungen, Sturm und Starkregen.
EinbruchFoto: Dauf, fotolia.com

Einbruchdiebstahl – Stehlgutliste ist wichtig!

, ,
Immer wieder gibt es Fälle, wo die Regulierung eines Einbruchdiebstahlschadens daran scheitert, dass der Versicherungsnehmer gegen seine Obliegenheit verstößt, dem Versicherer unverzüglich eine Stehlgutliste einzureichen. Gemäß § 121 Abs. 2 BGB bedeutet unverzüglich ohne schuldhaftes Zögern.
SteinschlagFoto: Fotohansel, fotolia.com

Steinschlag an der Windschutzscheibe

, ,
Kleine Macken an der Windschutzscheibe müssen sich nicht zum großen Problem auswachsen. Oft lassen sie sich reparieren, ohne dass ein Austausch der Scheibe nötig ist. Für unsere Kunden und Interessenten kooperieren wir mit der Firma Carglass. Carglass gehört zu den bundesweit führenden Autoglas-Spezialisten für Reparatur und Neueinbau von Fahrzeugglas und bietet Ihnen in rund 250 Service-Centern eine kostenlose Reparatur der Windschutzscheibe an – Kaskoversicherung vorausgesetzt. Dabei sparen Sie Ihre vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung von in der Regel EUR 150,00.
HausbauFoto: Stefan Thiermayer, fotolia.com

Hausbau und Versicherungen

, ,
Für viele Menschen ist der Bau der eigenen vier Wände die größte Investition im Leben. Grund genug, sich vor bösen Überraschungen rechtzeitig zu schützen. Der Bund der Versicherten (BdV) sagt, welche Versicherungspolicen wirklich notwendig sind.
BundesgerichtshofFoto: Dan Race, fotolia.com

Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch Bauleiter

, ,
Ein Architekt, der mit der örtlichen Bauüberwachung beauftragt ist, kann unmittelbar selbst verkehrssicherungspflichtig sein. Das gilt jedenfalls dann, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der ausführende Auftragnehmer diesbezüglich nicht ausreichend sachkundig oder zuverlässig ist, wenn er Gefahrenquellen erkannt hat oder wenn er diese bei gehöriger Sorgfalt hätte erkennen können.
AutotürFoto: Christian Müller, fotolia.com

Vorsicht beim Öffnen der Autotür

, ,
Öffnet der Fahrer eines am Fahrbahnrand geparkten Fahrzeuges unachtsam die Tür und kollidiert er mit dem fließenden Verkehr, ist sein Verschulden so erheblich, dass die Betriebsgefahr des Fahrzeuges im fließenden Verkehr dahinter zurücktritt. Dies ist einer Entscheidung des Landgerichts Stuttgart aus April 2015 zu entnehmen (LG Stuttgart, 22.05.2015 - 13 S 172/14).
FrostschadenFoto: Magdal3na, fotolia.com

Frostschaden: Leistungskürzung auf Null bei schwerem Verschulden

, ,
Ein Versicherungsnehmer, der ein ungenutzt leer stehendes Objekt nicht heizt, keine regelmäßigen Kontrollen durchführt und auch die wasserführenden Anlagen nicht absperrt, hat den Versicherungsfall grob fahrlässig im Sinne des § 81 Abs. 2 VVG herbeigeführt und zudem grob fahrlässig gegen vertraglich vereinbarte Sicherheitsvorschriften (Absperren der wasserführenden Leitungen in ungenutzt leer stehenden Gebäuden/ordnungsgemäße Frostvorsorge) verstoßen.