Garantiezinssenkung BU-Prämien werden künftig teurer

17.10.2016
Berufsunfähigkeitsversicherung

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Der Gesetzgeber senkt den Garantiezins (auch Höchstrechnungszins) für Lebens- und Rentenversicherungen zum 1. Januar 2017 von bislang 1,25 Prozent auf 0,9 Prozent. Dies hat auch höhere Beiträge bei Neuverträgen in der Berufsunfähigkeitsversicherung zur Folge: Musterrechnungen zeigen, dass die monatlichen Beiträge je nach Altersgruppe und Absicherungszeitraum um bis zu 5 Prozent steigen können. Je länger der zu versichernde Zeitraum ist, desto größer fällt die Beitragssteigerung aus.

25-Jährige müssten ab 2017 für eine BU-Rente von 1.000 Euro im Monat und einem Versicherungsendalter von 67 Jahren (Renteneintritt) mit einer Beitragssteigerung von bis zu 5 Prozent rechnen gegenüber einem Vertragsabschluss noch in diesem Jahr. Bei 35-Jährigen erhöht sich der Monatsbeitrag bei gleichen Vertragsbedingungen um rund 3 Prozent.

Hintergrund für die erwartete Beitragssteigerung bei Neuverträgen ist, dass die Versicherer mit den monatlichen Zahlungen auch Reserven aufbauen müssen. Diese Reserven unterliegen dem Garantiezins – je niedriger dieser ist, desto stärker müssen sie aus dem zu zahlenden Beitrag gefüllt werden. Die Reserven dienen vor allem dazu, den Beitragsverlauf in den neu kalkulierten Tarifen konstant zu halten. Die BU ist eine der wichtigsten Versicherungen – und schützt vor den finanziellen Folgen für den Fall, dass Versicherte ihren Beruf nicht mehr oder nur noch stark eingeschränkt ausüben können.

Verträge, die noch in diesem Jahr abgeschlossen werden, sind davon nicht betroffen. Wer noch den aktuellen Tarif mit einem Garantiezins von 1,25% abschließt, sichert sich diesen höheren Zins dauerhaft – und damit auch den entsprechenden Beitragsvorteil.