Hausbau und Versicherungen

04.04.2016
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Für viele Menschen ist der Bau der eigenen vier Wände die größte Investition im Leben. Grund genug, sich vor bösen Überraschungen rechtzeitig zu schützen. Der Bund der Versicherten (BdV) sagt, welche Versicherungspolicen wirklich notwendig sind. Die Freude auf das Eigenheim ist meist groß, doch gerade in der Zeit der Errichtung können Probleme auftreten, die von vornherein hätten verhindert werden können. Denn sowohl Bauherr als auch Unternehmer können sich bereits vor Baubeginn versicherungstechnisch so absichern, dass im Fall der Fälle erst gar keine Unstimmigkeiten auftreten.

Bereits beim Kauf des Grundstücks ist klar: Der Bauherr haftet ab dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses für alle Arten von Unfällen auf seinem neu erworbenen Grundstück. Dies heißt im Klartext: Eine sogenannte Bauherrenhaftpflichtversicherung sollte bereits vor Baubeginn, also unmittelbar nach dem Kauf des Grundstücks abgeschlossen werden. Denn ist die Baugrube erst einmal ausgehoben und haben die Bauarbeiten begonnen, entwickelt sich das Grundstück sehr schnell für mehrere Monate zu einer potenziellen Gefahrenstelle – auch für den Bauherren. Ein „Betreten der Baustelle verboten. Eltern haften für ihre Kinder“-Schild reicht nach Angaben des BdV längst nicht aus, um versicherungstechnisch aus dem Schneider zu sein. Fällt jemand zum Beispiel in der Dämmerung oder nachts in die Grube, können größere Schadenersatzforderungen auf den Bauherren zukommen. Mit einer rechtzeitig abgeschlossenen Bauherrenhaftpflichtversicherung ist man immer auf der sicheren Seite. Im Schadenfall werden Schadenersatzzahlungen übernommen bzw. unberechtigte Forderungen abgewiesen.

Wenn es zu ersten Finanzierungsgesprächen kommt, sollte zwangsläufig auch die Feuer-Rohbauversicherung ein Thema werden. Die Wahl des Versicherers sollte sich der Bauherr allerdings nicht vorschreiben lassen. Nach Angaben des BdV bieten viele Gesellschaften diese Police sogar kostenlos an, wenn gleichzeitig eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen wird.

„Do-it-yourself“ ist auf deutschen Baustellen längst gang und gäbe. Ob Freunde, Verwandte oder Bekannte – alle Helfer sollten bei der Bau-Berufsgenossenschaft angemeldet und versichert sein. Im Schadenfall sind Helfer zwar grundsätzlich immer mitversichert, ohne offizielle Anmeldung bei der Genossenschaft kommt auf den Bauherren aber ein Bußgeld zu.

Auch die Bauleistungsversicherung sollte in der Vorab-Planung Thema sein. Diese Police springt dann ein, wenn es in der Zeit der Errichtung zu nicht geplanten Ereignissen wie Beschädigungen am Rohbau, Diebstahl, Konstruktions- und Materialfehlern sowie fehlender Sorgfalt der Bauarbeiter kommt. Dabei sollte geklärt werden, inwieweit der Unternehmer bereits eine Bauleistungsversicherung unterhält, wo auch die Interessen des Bauherrn eingeschlossen sein können.

Hinweis: Über www.ihg-online.de können interessierte Bauherrn konkrete Angebote anfordern.

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