In den Medien wurde berichtet, dass die Einführung eines privaten Wechselkennzeichens auch für Fahrzeuge, die jünger als 30 Jahre sind, vom Verkehrsministerium geplant ist. Es soll analog zum historischen Kennzeichen (H.-Kennzeichen) W-Kennzeichen heißen und für bis zu drei Fahrzeuge verwendbar sein. Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Einführung sollten bis Anfang 2011 geschaffen werden, jedoch hat sich dies mindestens bis Mitte 2011 verzögert. Ein W-Kennzeichen analog des österreichischen Wechselkennzeichens war von mehreren Seiten lange gefordert worden, bisher jedoch vor allem am Widerstand der Kommunen als Begünstigte der Kraftfahrzeugsteuer gescheitert.
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