Unterschätzte Gefahr – Photovoltaikanlagen

07.10.2010
Photovoltaikanlagen

Foto: Jörg Vollmer, fotolia.com

Durch die starke Zunahme der Photovoltaikanlagen in den letzten Jahren tauchen jetzt Probleme im Schadenfall auf, die im Vorfeld nicht berücksichtigt wurden. Neben unsachgemäßer Montage der Anlagen, wodurch Schäden schon bei „normalen“ Windstärken an der Anlage oder dem Gebäude entstehen, schlagen jetzt die Feuerwehren Alarm. Das Löschen einer brennenden Photovoltaikanlage birgt etliche unterschätzte Gefahren für die Einsatzkräfte. Es gab schon Fälle, bei denen von Löschen auf kontrolliertes Abbrennen übergegangen werden musste.

Den Stromfluss eines Gebäudes kann man abstellen, nicht aber die Stromerzeugung in der Photovoltaikanlage. Hier wird Gleichstrom erzeugt, welcher ab 120 Volt und den vorhandenen Stromstärken bereits lebensgefährlich ist. In den Anlagen können 1000 Volt und mehr erzeugt werden! Die Leitfähigkeit eines Wasserstrahles wird man nicht erläutern müssen. Versuche mit Schaum die Anlagen abzudecken waren bislang nicht erfolgreich. Die Stromstärke schwankte nur um 10 – 20%.

Bisher sind noch nicht viele derartiger Schäden bekannt, aber die Versicherer reagieren bereits. PV-Anlagen auf Gebäuden mit Gefahrerhöhung (feuergefährliche Arbeiten, wie z.B. Holzbearbeitung, Heu-, Stroh- oder Holzlagerung etc.) werden nicht mehr oder nur noch mit Zuschlägen gegen Feuer versichert – momentan sind das 20 – 40% Mehrprämie.

Treten zunehmend Brandschäden an Gebäuden auf die umfangreicher werden, weil die Feuerwehr wegen der Photovoltaikanlage nicht oder nur eingeschränkt löschen kann, dann ist es nur eine Frage der Zeit, bis die Versicherer auch die Gebäude, auf welchen PV-Anlagen montiert sind, mit einem Zuschlag belegen.

Ein weiterer Punkt der Spezialversicherung für Photovoltaikanlagen bekommt mit diesem Hintergrund eine größere Bedeutung. Die Mitversicherung des Ausfalls der Einspeisevergütung (Unterbrechungsschaden).
Geht man bei einem technischen Defekt davon aus, dass in wenigen Tagen ein Ersatzteil beschafft und wieder eingebaut ist (was beim derzeitigen Lieferengpass fraglich ist), so ist die Unterbrechung durch einen Brandschaden viel länger. Vor allem, wenn das Gebäude darunter ebenfalls zerstört oder beschädigt ist.

Es ist dringend zu empfehlen, die Photovoltaikanlage über eine Spezialversicherung, die auch den Ausfall abdeckt, zu versichern und die Nutzungsart des Gebäudes vom Versicherer bestätigen zu lassen, da bei falscher Angabe die Deckung versagt werden kann.

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