Holzbau Spezial

Vertragsrechtsschutz wieder möglich

16.02.2011
Vertragsrechtsschutz

Foto: Coloures-Pic, fotolia.com

Immer wieder kommt es vor, dass Auftraggeber ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen können oder wollen. Und so müssen Sie Ihrem schwer verdienten Geld auch noch hinterherlaufen. Deshalb wurde oft das Thema an uns herangetragen, inwieweit Streitigkeiten des Holzbauunternehmers mit seinen Auftraggebern aus Werkverträgen als mitversichert gelten.

Außer in kaum noch existierenden Altverträgen war das Risiko bisher nicht mehr versicherbar und wir mussten die Frage nach Versicherungsschutz leider verneinen.

Nach einschneidenden Verhandlungen mit der Versicherungswirtschaft ist es uns endlich gelungen, einen Vertragrechtsschutz in der früheren Form wieder mitversichern zu können. Dieser Einschluss ist über eine Option zum bekannten Firmenrechtsschutz möglich. Der Prämienaufschlag ist im Vergleich zum Leistungsumfang sehr moderat. Auch empfiehlt es sich in diesem Zusammenhang auf ein weitreichenderes Bedingungswerk für den Firmenrechtsschutz umzustellen.

Wir stehen unseren Kunden und Interessenten mit diesem Rahmenvertrag ab sofort zur Verfügung.

Neben einem Firmenrechtsschutz und dem ebenso sinnvollen Strafrechtsschutz können wir mit dem Vertragsrechtsschutz jetzt ein vollumfängliches Versicherungspaket für den Holzbauunternehmer anbieten.

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