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D & O Versicherung – meist unbekannt und doch immer wichtiger

27.10.2010
D & O Versicherung

Foto: Thorben Wengert, fotolia.com

Die D&O ist eine Vermögensschadenversicherung für direkte Ansprüche gegen die leitenden Organe einer Gesellschaft aus dem Innenverhältnis (Gesellschafter erhebt Ansprüche gegen den Geschäftsführer wegen Fehlentscheidungen, die zu einem Verlust führten). Auch Ansprüche, die von außen gegen den Geschäftsführer gerichtet werden (z.B. nach Insolvenz wegen Konkursverschleppung, wegen Ansprüchen durch AOK, Finanzamt, Insolvenzverwalter, Gläubiger) sind abgedeckt.

Es ist zu berücksichtigen, dass bei über 80% aller Insolvenzen wegen einer Insolvenzverschleppung ermittelt wird!

Um eine D & O Versicherung abschließen zu können, muss die Antwort auf die folgenden Fragen nur „nein“ lauten:

  • Liegt bereits ein Insolvenzgrund vor?
  • Ist das Unternehmen börsennotiert oder Teil eines Konzerns?
  • Werden bereits D&O-Ansprüche erhoben, bzw. sind schon Umstände bekannt, die das nach sich ziehen können?
  • Wurde der Bestätigungsvermerk in einem Geschäftsbericht der letzten drei Jahre nicht oder nur eingeschränkt erteilt?

Neugierig geworden? Wir beraten Sie gerne!

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