Änderungen bei Ombudsmännern

19.04.2011
Akten

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Der Versicherungsombudsmann darf bis zu einem Streitwert von 10.000 EUR verbindliche Entscheidungen treffen – hier wurde der Höchstwert verdoppelt. Außerdem gibt es beim Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung einen Personalwechsel: Seit Januar 2011 übernahm Dr. Klaus Theo Schröder das Amt von Dr. Helmut Müller.

Seit 2001 können Verbraucher bei Streitigkeiten mit ihrer Assekuranz den Versicherungsombudsmann kostenlos zu Hilfe ziehen. Bisher konnte der Schlichter dabei bis zu einem Streitwert von 5.000 EUR verbindliche Entscheidungen treffen. Dieser Höchstwert wurde nun auf 10.000 EUR verdoppelt. Außerdem kann der Ombudsmann seit kurzem alle Anliegen prüfen, bei denen es um Summen bis 100.000 EUR geht – hier lag die Obergrenze bislang bei 80.000 EUR.

Generell gilt, dass alle Versicherungsunternehmen, die Mitglied im Verein Ombudsmann sind, sich auf die neue Streitgrenze einlassen müssen – aktuell decken die angeschlossenen Assekuranzen für Privatkunden immerhin 95 % des Marktes ab. Allerdings lag bislang nur bei rund 15 % der dem Versicherungsombudsmann vorgelegten Fälle der Streitwert tatsächlich über 5.000 EUR. Diese bezogen sich hauptsächlich auf die Sparten Wohngebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherung.

Beim Ombudsmann für die private Krankenversicherung erfolgen keine inhaltlich-fachlichen Änderungen, allerdings gab es einen Personalwechsel: Zum 1. Januar 2011 übergab der amtierende PKV-Ombudsmann Dr. Helmut Müller das Amt an Dr. Klaus Theo Schröder. Der ehemalige Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium gilt als ausgewiesener Kenner des Gesundheitswesens und ist konflikterprobt: Denn er hat als Staatssekretär unter der ehemaligen Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt seinerzeit das Projekt der elektronischen Gesundheitskarte vorangetrieben – auch gegen heftigen Widerstand aus der Ärzteschaft. Im April 2010 ist er zum Schlichter für die Streitigkeiten rund um die elektronische Gesundheitskarte bestellt worden.

Die Institution des PKV-Ombudsmanns war vom Verband der privaten Krankenversicherung e.V. im Oktober 2001 eingerichtet worden. Der PKV-Ombudsmann schlichtet Streitfälle zwischen Kunden und Krankenversicherern. Ziel ist in der Regel eine außergerichtliche Klärung. Der PKV-Ombudsmann genießt mittlerweile ein hohes Ansehen – bei Unternehmen wie Versicherten gleichermaßen. In den vergangenen Jahren hatte er sich mit jeweils steigenden Anzahlen von Beschwerden zu beschäftigen: 2007 waren es 3.973 Fälle, 2008 4.376 Fälle und im Jahr 2009 bereits rund 5.000 Fälle.

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