Grundfähigkeit: Eine Alternative zu Berufsunfähigkeit

05.05.2015
Vorsorge Foto: Zabanski, fotolia.com

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Als eine Grundfähigkeitsversicherung bezeichnet man eine Risikoversicherung, die eine Rente im Falle schwerer körperlicher Einschränkungen zahlt. Die Versicherung leistet auch dann, wenn der Betroffene weiterarbeitet. Die Grundfähigkeiten, die eingeschränkt sein müssen, sind genau festgelegt. Die Versicherung definiert menschliche Fähigkeiten, die bei Nichtausübung zu einer Leistung führen. Meist sind diese gestaffelt in zwei Kategorien, die sich nach der Schwere des Verlustes ausrichten.

So leistet ein Versicherer z.B., wenn Fähigkeiten der ersten Kategorie (sehen oder sprechen) verloren gehen bzw. diese nicht mehr ausgeübt werden können. Die Leistung erfolgt bereits, wenn eine dieser Fähigkeiten betroffen ist. Verliert eine Person Fähigkeiten aus der zweiten Kategorie, müssen regelmäßig mehrere Fähigkeiten kumulativ nicht mehr ausübbar sein.

Derzeit sind auf dem deutschen Markt folgende Fähigkeiten in zwei Kategorien versicherbar:

Kategorie 1

  • sehen,
  • sprechen,
  • sich orientieren,
  • Hände gebrauchen

Kategorie 2

  • hören,
  • stehen,
  • Treppe steigen,
  • gehen,
  • knien oder bücken,
  • setzen und aufstehen,
  • Arme bewegen,
  • greifen,
  • Auto fahren,
  • heben und tragen.

Der Kundennutzen besteht in der Zahlung einer monatlichen Leistung, die nicht abhängig ist von der beruflichen Tätigkeit wie bei der Erwerbsminderungs-, Berufsunfähigkeits- oder Dienstunfähigkeitsrente. Zur Dread Disease (deren Historie aus der Krankenversicherung kommt) grenzt sich die Grundfähigkeitsabsicherung dadurch ab, dass dort bei bestimmten Krankheitsbildern eine Summe geleistet wird. Weiter ist die Grundfähigkeitsabsicherung eine echte Alternative für die Zielgruppen: Kinder, Handwerker oder Personen, die in der Berufsunfähigkeit keine Absicherung mehr erwarten können (z.B. wegen Vorerkrankungen).

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