Altersvorsorge-Spezial: Mit der Basisrente Steuern sparen
28.10.2008
Die Basisrente ist zwar deutlich im Aufwind, aber im Vergleich zu anderen Altersvorsorgeprodukten immer noch wenig bekannt. Dabei ist sie nicht nur für Freiberufler und Selbstständige, sondern auch für ältere Arbeitnehmer, die kurz vor Rentenbeginn noch etwas für die Altersvorsorge tun wollen, äußerst interessant.
Im Vergleich zur Riester-Rente fristet die Basis- oder Rürup-Rente immer noch ein Schattendasein auf dem Markt der privaten Rentenversicherungen. Bis zum Jahresende 2007 sind rund 600.000 Basisrenten und knapp elf Millionen Riester-Renten abgeschlossen worden. Die Basisrente eignet sich am besten für Selbstständige und Freiberufler, die keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen und deshalb die Prämien zur Basisrente über den Sonderausgabenabzug steuerlich hervorragend absetzen können. Allerdings bietet sie auch für ältere Arbeitnehmer die Chance, kurz vor dem Ruhestand noch etwas für die Rente zu tun. Sie profitieren davon, dass der Besteuerungsanteil der Rente für sie dauerhaft niedriger ist als der abzugsfähige Prozentsatz bei den Beitragszahlungen. Das gilt auch für flexible Einzahlungspläne und Einmalzahlungen.
Das Alterseinkünftegesetz regelt die steuerrechtliche Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen neu. Vorgesehen ist der schrittweise Übergang zur nachgelagerten Besteuerung, d.h. Altersvorsorgebeiträge werden steuerlich sukzessive stärker entlastet und die darauf beruhenden Renten werden nach und nach stärker besteuert. Nachgelagerte Besteuerung bedeutet im Endergebnis, dass Beiträge zum Zeitpunkt der Zahlung von der Einkommensteuer freigestellt werden und erst die darauf beruhenden Renten (z.B. auch Rentenzahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung) besteuert werden. Es können also Beiträge für eine angemessene Altersvorsorge als Sonderausgaben abgezogen werden, andererseits unterliegen die darauf beruhenden Altersbezüge der Besteuerung.
Für 2008 werden auf der Seite der Aufwendungen für die Altersvorsorge 66% der Beiträge durch die Neuregelung des Sonderausgabenabzugs von einer Einkommensteuerbelastung freigestellt. Der steuerfreie Anteil der Altersvorsorgeaufwendungen steigt sukzessive bis zum Jahr 2025 auf 100 % der Höchstgrenze von 20.000 EUR – jedes Jahr um zwei Prozentpunkte. Das bedeutet, dass Altersvorsorgeaufwendungen im Rahmen dieser Höchstgrenze bereits im Jahr 2025 zu 100% steuerfrei sind, die Besteuerung von 100% der Renten jedoch erst 15 Jahre später wirksam wird und damit insgesamt eine Steuerentlastung der Bürger erfolgt.
Die Versicherungswirtschaft muss noch viel Aufklärungsarbeit leisten. Rund 80% der Bevölkerung ist die Basisrente als Vorsorgeprodukt unbekannt. Auch bei der eigentlich bevorzugt bedachten Zielgruppe, den Selbstständigen und Freiberuflern, interessieren sich nur 6 % dafür. Dies mag auch mit der restriktiven Ausgestaltung dieser Rente zusammenhängen, die nicht beliehen, kapitalisiert oder vererbt werden kann. Allerdings wird letzteres in der Praxis problemlos durch eine entsprechende Hinterbliebenenversorgung kompensiert.