Betriebliche Altersvorsorge – wichtige Änderungen zum 01.01.2012

07.10.2011
Betriebliche Altersvorsorge

Foto: Gina Sanders, fotolia.com

Gerade jeder 5. Deutsche weiß, dass der Garantiezins für Lebens- und Rentenversicherungen im kommenden Jahr sinken wird. In der Bevölkerungsgruppe der 18- bis 30-Jährigen weiß es sogar nur jeder Zwanzigste. Im Bereich der staatlich geförderten Vorsorge ergeben sich mehrere Vorteile, wenn diese heuer noch angepackt werden und so eine notwendige Altersvorsorge aufgebaut wird.

Sichern Sie sich und Ihren Mitarbeitern höhere garantierte Leistungen, einen flexiblen Rentenbeginn ab dem 60. Lebensjahr, sowie günstigere Beiträge für den wichtigen Bereich der Absicherung bei Berufsunfähigkeit.

Die Gründe: Der Garantiezins für neue Lebens- und Rentenversicherungen wird zum 01.01.2012 von derzeit 2,25% auf 1,75% gesenkt.

Zudem wird für Verträge ab 2012 der frühestmögliche Rentenbeginn vom 60. Lebensjahr auf das 62. Lebensjahr erhöht.
Auch für Mitarbeiter die schon eine bAV abgeschlossen haben, ist diese Information wichtig.

Denn die Beitragszahlung ist bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze steuer- und sozialversicherungsfrei (im Jahr 2011 sind das 2.640 EUR). Das heißt: Mitarbeiter, die bereits Entgelt umwandeln, diesen Freibetrag jedoch noch nicht voll ausschöpfen, können ihre betriebliche Altersversorgung noch einmal aufstocken.

Ihre Vorteile als Unternehmen: Sie reduzieren durch das Angebot einer Entgeltumwandlung die Lohnnebenkosten und bieten eine Lösung, wenn Ihr Mitarbeiter Ihnen gegenüber seinen Anspruch auf Entgeltumwandlung geltend macht. Gleichzeitig erhöhen Sie das positive Image Ihres Unternehmens und binden motivierte Mitarbeiter noch enger an sich.

Und natürlich unterstützen wir Sie auch bei der Information Ihrer Mitarbeiter mit Anschreiben und Gehaltsbeileger.

Unternehmerversicherung: Im Übrigen gelten die vorgezeigten Einschnitte auch für den Bereich der Basisrente. Ab 2012 streicht der Gesetzgeber die staatlich geförderte Frühverrentung auch für Unternehmer. Ihre Zusatzrente wird bei künftigen Verträgen somit auch erst ab dem 62. Lebensjahr ausbezahlt.

Parallel dazu wurde der steuerlich absetzbare Anteil des Beitrages auf 72% angehoben. Dieser steigt bekanntlich bis zum Jahr 2025 in 2%-Schritten auf 100%.

Die Vorteile der staatlichen Förderung und der flexiblen Besparung überwiegen dennoch weiterhin. Wir raten mit kleineren monatlichen Beträgen zu beginnen, um die Kosten niedrig zu halten. Je nach Geschäftsentwicklung eines Jahres können durch Einmalzahlungen weitere steuermindernde Effekte erzielt werden. Umgekehrt lassen sich die Einzahlungen auch zeitweise aussetzen, etwa im Fall wirtschaftlicher Schwierigkeiten.

Nutzen Sie diese Möglichkeiten – es ist jetzt an der Zeit!

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