Holzbau Spezial
Erweiterte Haftungssituation aus dem Kaufrecht
13.01.2012
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) erweitert überraschend die Haftungssituation durch ein Urteil vom 16.06.2011 für Handelsbetriebe, Bauunternehmen und Bauhandwerker. So müssen Betriebe für einen Mangel an der von ihnen gelieferten Ware gegenüber dem Verbraucher bei den Kosten für Aus- und Einbau noch weitreichender als bisher geradestehen.
Der EuGH stellt den Verbraucherschutz in den Mittelpunkt. So ist im Fall einer Ersatzlieferung der Verkäufer dazu verpflichtet den notwendigen Aus- und Einbau entweder selbst vorzunehmen oder aber die Kosten zu tragen, die für die ersatzweise gelieferte Sache und den damit verbundenen Austausch erforderlich werden. Neben den bisher bekannten Regelungen im Werkvertragsrecht entsteht so eine zusätzliche Haftung aus dem Kaufrecht, welche unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers greift.
Obwohl noch offene Fragen zur Auslegung dieses Urteils vorhanden sind können wir bereits jetzt festhalten, dass der Zimmerer- und Holzbaubetrieb nur über eine sog. erweiterte Produkthaftpflicht-Versicherung ausreichenden Versicherungsschutz beziehen kann. Diese Deckung wird sich neben der Regulierung eines Schadenfalles auch und vor allem mit dem Regress bei einem möglichen Lieferanten beschäftigen.
Wir empfehlen die Leistungsinhalte der Betriebshaftpflichtpolice regelmäßig auf den Prüfstand zu stellen, um sich so einen an die sich ständig ändernde Rechtsprechung passenden Versicherungsschutz einzukaufen. Für Innungsmitglieder stehen wir als Versicherungsdienst von Zimmererverbänden hierfür exklusiv zur Verfügung.
Nebenbei: Für die bereits von der IHG betreuten Mitgliedsbetriebe besteht hier kein Handlungsbedarf, da wir über Rahmenverträge zentral den Versicherungsschutz laufend anpassen.