Rauchmelderpflicht – jetzt auch in Bayern!

16.01.2013
Rauchmelderpflicht - jetzt auch in Bayern!

Foto: Inga Nielsen, fotolia.com

In vielen Bundesländern besteht sie bereits seit Jahren, nun ist es auch in Bayern soweit. Seit dem 01.01.2013 ist der Einbau von Rauchwarnmeldern in Neubauten gesetzlich verpflichtend. Bei bereits vorhandenen Wohnungen muss der Eigentümer bis spätestens 31.12.2017 Rauchwarnmelder nachzurüsten.

Rauchmelder können Leben retten, da sie – insbesondere nachts – die Bewohner durch einen schrillen Alarmton auf einen entstehenden Brand aufmerksam machen und sich diese rechtzeitig außer Gefahr bringen können.

In Wohnungen müssen Schlaf- und Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, mit mindestens einem Rauchmelder ausgestattet sein.

Auch aus versicherungstechnischer Sicht ist das Thema schon immer relevant. So kann es, im Falle eines Feuerschadens, zu einer Kürzung der Entschädigungsleistung führen, wenn keine Rauchmelder installiert sind und dies nachweislich zu einer Vergrößerung des Sachschadens führt.

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