Zimmerer-Spezial

Unfall-Versicherung im Handwerk

12.10.2009
Unfall-Versicherung

Foto: Anja Greiner Adam, fotolia.com

Ein unbedachter Schritt auf dem Gerüst oder Dach und das Malheur ist passiert. Von den sonstigen Gefahren im Straßenverkehr, im Beruf und in der Freizeit ganz abgesehen.

Neben der noch wichtigeren Berufsunfähigkeits-Versicherung, die auch Krankheiten mit einschließt, ist die preislich weniger belastende Unfall-Versicherung der ergänzend notwendige Schutz vor den finanziellen Folgen eines Unfalls.

Dabei gilt es, wie bei allen Versicherungsverträgen, das „Kleingedruckte“ zu beachten. So bieten manche Versicherer nicht weniger als drei verschiedene Bedingungswerke an, die im Deckungsumfang meist sehr unterschiedlich sind. Bei guten Bedingungen sind auch Bänderrisse an Gelenken durch erhöhte Kraftanstrengungen (beim Anheben aber auch beim Fußballspielen oder Skifahren) mitversichert, ebenso die Folgen von Zeckenbisse, Vergiftungen oder ganz wichtig: Bewusstseinstörungen.

Eine solche Bewusstseinsstörung kann durch Alkohol, Medikamente, Herzinfarkt oder auch Temperatureinwirkung verursacht werden. So hat erst kürzlich der BGH einem Versicherer Recht zugesprochen, der einen Unfall nach einem Sonnenstich nicht anerkannt hat.

Damit nach einem Unfall der Ärger nicht noch größer wird, sollten nur die besten Bedingungen und damit unfangreicher Versicherungsschutz akzeptiert werden.

Über den Landesinnungsverband des Bayerischen Zimmerer- und Holzbaugewerbes konnte ein neuer Rahmenvertrag für Mitgliedsbetriebe vereinbart werden, in dem alle diese Punkte positiv für Zimmerer geregelt sind. Versichert werden können auch die Familienmitglieder des Inhabers.

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