Unisex-Wirren: BaFin setzt sich für europarechtskonforme Einführung der Unisex-Tarife ein

16.01.2013
BaFin setzt sich für europarechtskonforme Einführung der Unisex-Tarife ein

Foto: Gina Sanders, fotolia.com

Die Verzögerungen im Gesetzgebungsverfahren zur Verabschiedung des SEPA-Begleitgesetzes führen dazu, dass das Unisex-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), das für private Versicherungsverträge aller Art gilt, nicht fristgerecht zum 21. Dezember 2012 in deutsches Recht umgesetzt werden konnte.

Das bedeutet aber nach Auffassung der obersten Aufsichtsbehörde nicht, dass dadurch die Einführung der Unisex-Tarife verhindert ist. Im Gegenteil sieht die BaFin große Rechtsrisiken für den Fall, dass noch nach dem 21. Dezember 2012 für neue Verträge Tarife angeboten werden, die nach dem Geschlecht differenzieren.

Die BaFin setzt sich daher in Übereinstimmung mit dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. und dem Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. für eine europarechtskonforme Einführung der Unisextarife ab dem 21. Dezember ein.

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