VVG-Reform – Die Übergangsfrist bis 31.12.2008 läuft ab
28.10.2008
In unserer Januarausgabe informierten wir Sie über die VVG-Reform und das Inkrafttreten des neuen Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) zum 01.01.2008.
Das VVG ist die wichtigste rechtliche Grundlage für Versicherungsverträge und wurde grundlegend – zum Vorteil der Kunden – überarbeitet.
Gerne fassen wir für Sie die wichtigsten Änderungen noch einmal zusammen:
Vorvertragliche Anzeigepflicht:
Die Verbraucherfreundlichkeit des VVG zeigt sich unter anderem an der Bestimmung, dass der Versicherungsnehmer gefahrerhebliche Informationen nur dann angeben muss, wenn sie der Versicherer in Textform erfragt hat.
Wegfall des Alles-oder-Nichts-Prinzips:
Bei der Sanktionierung von Obliegenheitsverletzungen und bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls ist der Grad des Verschuldens des Versicherungsnehmers zu berücksichtigen. Bei grob fahrlässigen Verstößen kann der Versicherer seine Leistung nur noch entsprechend der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers kürzen.
Verkürzung der maximalen Vertragslaufzeit auf drei Jahre:
Verträge aus der Schaden- und Unfallversicherung können unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist nach spätestens drei Jahren Laufzeit jährlich gekündigt werden.
Für vor dem 01.01.2008 geschlossene Versicherungsverträge gilt bis 31.12.2008 überwiegend noch das alte VVG, danach gilt das neue Recht für alle Verträge. Eine Ausnahme ist nur für Versicherungsfälle vorgesehen, die bis 31. Dezember 2008 eintreten.
Während der Übergangsfrist hatten die Versicherer Zeit, die Vertragsbestimmungen zu ändern, soweit sie mit dem neuen Recht nicht mehr übereinstimmten. So wurde der verbesserte Versicherungsschutz dokumentiert und Ihnen in Form von Nachträgen zur Verfügung gestellt.
Diese Nachträge nehmen Sie bitte zu Ihren Vertragsunterlagen. Gerne können Sie sich auch an uns wenden, wenn Sie Fragen zum neuen VVG haben.