Zahnersatz statt Gehaltserhöhung

05.10.2012
Zahnersatz statt Gehaltserhöhung

Foto: Michaeljung, fotolia.com

Immer mehr Arbeitgeber fördern die Gesundheit ihrer Mitarbeiter und stellen ihnen günstige Zusatzversicherungen zur Verfügung. Diese bieten dann Extraleistungen etwa bei Zahnersatz oder im Krankenhaus. Neu ist, dass der Arbeitgeber die Leistung für die gesamte Belegschaft komplett selbst finanzieren kann. Die Arbeitnehmer sind dann bereits versichert, sobald sie dem Unternehmen angehören, unabhängig von Alter, Geschlecht oder Vorerkrankungen.

Eine betriebliche Krankenversicherung hilft dem Arbeitgeber, die besten Mitarbeiter ins Unternehmen zu holen und die Gesundheit der gesamten Belegschaft zu fördern. Es wurden für diesen Zweck spezielle Produkte entwickelt, mit denen Firmen ihre Mitarbeiter gesundheitlich absichern können. Die Gesundheitsprüfung entfällt, alle Vorerkrankungen und laufenden Behandlungen sind eingeschlossen. Scheidet ein Mitarbeiter aus dem Unternehmen aus, kann er die Versicherung selbst weiterführen.

Eine betriebliche Krankenversicherung kann mehr wert sein als eine Gehaltserhöhung in entsprechender Höhe. Denn der Arbeitgeber übernimmt die gesamten Kosten der Versicherung und kann diese steuerlich geltend machen. Der Arbeitnehmer muss die Beiträge als sachwerten Vorteil nur dann versteuern, wenn sie gemeinsam mit anderen Leistungen des Arbeitgebers die Grenze von 44 Euro im Monat überschreiten.

Wir sehen die betriebliche Krankenversicherung als eine sinnvolle Ergänzung zur betrieblichen Altersvorsorge. Wegen des demografischen Wandels stehen immer mehr mittelständische Unternehmen in einem starken Wettbewerb um die besten Fachkräfte. Und um gute Mitarbeiter an die Firma zu binden, zählt eben nicht nur der Gehaltszettel, sondern auch die Extras, also betriebliches Gesundheitsmanagement und die zusätzliche Absicherung im Krankheitsfall.

Diese neuen Absicherungskonzepte werden für Unternehmen bereits ab fünf Mitarbeitern angeboten. Zur Auswahl stehen für den Anfang die Absicherung der Kosten für Zahnersatz und Extra-Leistungen im Krankenhaus. Weitere Ergänzungen, etwa für Arzneimittel oder Sehhilfen, können bei Bedarf hinzu gewählt werden.

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